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10 unerwartete Dinge, die im Wald erlaubt oder verboten sind

Es gibt nichts Entspannteres als einen Aufenthalt im Wald. Damit du deinen Waldbesuch genießen kannst, ohne ein Bußgeld zu riskieren, erfährst du hier, was im Wald alles erlaubt oder verboten ist.

Tricks und Lifehacks, die das Leben leichter machen, erwünscht? Bitte sehr! (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Es gibt doch nichts Schöneres als einen Aufenthalt im Wald. Das Vogelgezwitscher, das Rascheln der Blätter im Wind und die frische Luft in der Nase sorgen dafür, dass der Alltagsstress zumindest für eine kurze Zeit abgelegt werden kann. Aber nicht alles, was uns Entspannung bringt, ist zwangsläufig auch im Wald erlaubt. Damit du deinen nächsten Waldbesuch genießen kannst, ohne ein Bußgeld zu riskieren, erfährst du im Folgenden, was im Wald alles unter welchen Umständen erlaubt oder verboten ist.



1. Picknicken

Das Picknicken im Wald ist grundsätzlich erlaubt. Eine Ausnahme stellen Schutzgebiete dar, welche jedoch sichtbar als solche gekennzeichnet sind. In manchen Wäldern stehen sogar Holzbänke und Holztische zum Picknicken zur Verfügung. Diese kannst du ohne Bedenken nutzen. Der beim Picknick entstandene Müll muss selbstverständlich wieder mitgenommen werden.

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2. Fahrrad fahren

Im Wald haben Fußgänger immer Vorrang. Aus diesem Grund ist das Fahrradfahren nur auf befestigten Wegen ab einer Breite von zwei Metern erlaubt, um genügend Platz auf den Wegen sowohl für Fußgänger als auch für Fahrradfahrer zu gewährleisten. Querfeldeinfahren ist hingegen in jedem Fall verboten, da es nicht nur dem Boden, sondern auch der Vegetation schadet.

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3. Blumen pflücken

Wildpflanzen dürfen gemäß der Handstraußregelung des Bundesnaturschutzgesetzes in geringen Mengen für den Privatgebrauch gepflückt werden. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Pflanzen nicht unter Naturschutz stehen. Denn in diesem Fall ist das Pflücken auch in geringen Mengen strengstens untersagt.

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4. Beeren und Pilze sammeln

Beeren und Pilze dürfen, wie Wildpflanzen, in geringen Mengen für den Privatgebrauch gesammelt werden. Auch auf dem Boden liegende Äste können für Bastelarbeiten mitgenommen werden. Naturschutzgebiete, Nationalparks, landwirtschaftliche Flächen sowie private Gärten, die sich innerhalb eines Waldes befinden, genießen jedoch in jeglicher Hinsicht einen besonderen Schutz. Dort müssen Beeren, Pilze & Co. liegen gelassen werden. Andernfalls handelt es sich um Diebstahl, der strafrechtlich verfolgt wird.

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5. Hund frei laufen lassen

Ob der Hund an der Leine gehalten werden muss, kommt ganz auf das Bundesland an. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen ist es erlaubt, den Hund frei laufen zu lassen, solange sich der Besitzer im Wirkungsbereich seines Haustieres aufhält. In den übrigen Bundesländern gilt jedoch eine grundsätzliche Leinenpflicht im Wald.

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6. Laute Musik spielen

Der Wald gilt als Erholungsgebiet. Daher ist es untersagt, im Wald laute Musik zu spielen. Das stört nämlich nicht nur die Menschen beim Entspannen, sondern sorgt zudem für Unruhe bei den im Wald lebenden Tieren. Wer unbedingt im Wald Musik hören möchte, sollte demnach auf Kopfhörer zurückgreifen.

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7. Zelten

Schlafen im Freien ist erlaubt. Wer sich mit einem Schlafsack auf die Wiese legen möchte, kann das also gerne tun. Das Aufstellen von Unterkünften wie Zelten ist jedoch untersagt. In Ausnahmefällen kann der Waldeigentümer jedoch um Erlaubnis gefragt werden. Diesen kann man beim örtlichen Forstamt erfragen.

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8. Feuer machen

Das Feuermachen im Wald ist verboten – allein schon aufgrund der akuten Waldbrandgefahr. Wer ein Feuer machen oder im Wald grillen möchte, muss auf extra dafür ausgeschilderte Flächen ausweichen. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Zusätzlich kann, sollte aufgrund der Fahrlässigkeit ein Waldbrand entstehen, sogar Schadenersatz drohen.

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9. Tannenbaum mitnehmen

Kurz vor Weihnachten bietet es sich an, im Wald eine eigene Tanne zu schlagen. Das ist jedoch nur demjenigen erlaubt, dem der Eigentümer des Waldes, also entweder der Staat oder eine private Behörde, eine Genehmigung erteilt hat. Auch hier ist der erste Ansprechpartner das örtliche Forstamt. 

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10. Wohnmobil parken

Das Parken eines Wohnmobils sowie das Übernachten in einem solchen sind im Wald grundsätzlich untersagt. Nur wer eine Genehmigung vom Waldeigentümer eingeholt hat, darf sein Haus auf vier Rädern dort abstellen und darin nächtigen.

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Da du nun weißt, welche Regeln im Wald gelten und welche Tätigkeiten erlaubt oder verboten sind, steht deinem nächsten erholsamen Waldbesuch garantiert nichts mehr im Wege.

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Vorschaubilder: ©flickr/Jeremy Reding ©flickr/Charles de Mille-Isles