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Wohnungsübergabe: 6 Dinge, die Vermieter hinnehmen müssen

Wohnungsübergabe: nicht alle Mängel müssen vom Mieter nachgebessert werden. Diese 6 Dinge müssen Vermieter beim Auszug hinnehmen.

Schlüsselübergabe.
© IMAGO / SKATA

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Eine Wohnungsübergabe ist oft eine heikle Sache und verläuft nicht immer reibungslos. Mieter möchten die Wohnung in der Regel ohne zusätzliche Kosten verlassen und Vermieter möchten, dass die Wohnung in einem guten Zustand ist, um sie gleich weitervermieten zu können. Sowohl das Leben in der Wohnung als auch der Auszug selbst hinterlassen aber unweigerlich Spuren an Wänden, Fußböden oder Türrahmen. Einige Mängel dürfen Vermieter bei der Wohnungsübergabe beanstanden, andere müssen sie hinnehmen.

Erfahre hier, mit welchen Dingen sich Vermieter beim Auszug abfinden müssen:

1. Wände streichen

Um die Farbe der Wände streiten sich Vermieter und Mieter bei der Wohnungsübergabe am häufigsten. Früher war es üblich, dass Mieter beim Auszug für weiße Wände zu sorgen hatten. Zahlreiche Klauseln im Mietvertrag machen die Pflicht zur Renovierung allerdings unwirksam. So z.B. starre Fristen, das Vorschreiben einer bestimmten Wandfarbe oder die allgemeine Pflicht zur Renovierung ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung. Ist eine Renovierung allerdings notwendig oder rechtssicher im Mietvertrag festgehalten, muss der Eigentümer hinnehmen, dass der Mieter in Eigenregie streicht und das Ergebnis nicht professionell ist.

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