Veröffentlicht inHaus & Garten, Ratgeber

Diese 6 Pflanzenkrankheiten sind meldepflichtig

Diese 6 meldepflichtigen Pflanzenkrankheiten können in deinem Garten großen Schaden anrichten. Erfahre hier, was in diesem Fall zu tun ist.

©

Die besten Ideen zur Gartengestaltung gibt es hier. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Pflanzenkrankheiten, wie z.B. Mehltau, Apfelschorf oder Grauschimmel sind zwar ärgerlich, aber für den Boden und die Umwelt nicht weiter gefährlich. Im Gegensatz dazu gibt es aber auch einige Pflanzenkrankheiten, die meldepflichtig sind und in deinem Garten großen Schaden anrichten können. Auf folgende Dinge und Symptome gilt es in Zukunft zu achten.

Die meisten meldepflichtigen Pflanzenkrankheiten verbreiten sich schnell, springen auf andere Pflanzen über und können dabei erheblichen Schaden anrichten. Dazu kommt außerdem, dass die meisten Erreger und Schädlinge in Deutschland keine natürlichen Feinde haben, wenn die Krankheit z.B. über exotische Pflanzen eingeschleppt wurde. Woran du meldepflichtige Pflanzenkrankheiten erkennst und wie du dich in einem solchen Fall richtig verhältst, erklären wir dir hier.

6 meldepflichtige Pflanzenkrankheiten und wie du sie erkennst

©Olya – adobe-stock.com Foto: Olya – adobe-stock.com

1. Feuerbrand

Rosengewächse, Apfel, Kirsche oder Weißdorn sind besonders anfällig für Feuerbrand. Bei dieser Pflanzenkrankheit sehen die betroffenen Blüten und Blätter stark vertrocknet oder sogar verbrannt aus. Du erkennst die meldepflichtige Pflanzenkrankheit außerdem an schwarzbraun gefärbten Stielen und Blättern. Die Hauptadern der Blätter verfärben sich ebenfalls dunkel. Auch ein klebriger, milchiger Bakterienschleim deutet auf Feuerbrand hin. Wenn die Krankheit weit fortgeschritten ist, verfärbt sich das Holz unter der Rinde zudem rötlich-braun.

Meldepflichtige Pflanzenkrankheiten: Ein Obstbaum, der an Feuerbrand erkrankt ist.
©Aleksa – adobe-stock.com Foto: Aleksa – adobe-stock.com

2. Scharka-Krankheit

Die Scharka-Krankheit erkennst du an unscharfen hell-olivgrünen Ringen oder Flecken auf den Blättern. Befallene Früchte weisen außerdem eingefallene Stellen auf. Ihr Fruchtfleisch ist hingegen rot und gummiartig. Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen und Aprikosen sind besonders anfällig für diese Pflanzenkrankheit.

Das Blatt einer Pflanze, die unter der Scharka-Krankheit leidet.
©kazakovmaksim – adobe-stock.com Foto: kazakovmaksim – adobe-stock.com

3. Blauschimmelkrankheit

Diese meldepflichtige Pflanzenkrankheit erinnert ein wenig an Mehltau und tritt vor allem an Tabakpflanzen auf. Von diesem Pilz befallene Blätter rollen sich am Rand ein, weisen Wölbungen oder helle Stellen auf. Auch ein weißer Belag an der Blattunterseite – Pilzrasen genannt – ist ein mögliches Symptom der Blauschimmelkrankheit.

Die Blauschimmelkrankheit zählt zu den meldepflichtigen Pflanzenkrankheiten.
©Wikimedia/R.J. Reynolds Tobacco Company Slide Set, R.J. Reynolds Tobacco Company, Bugwood.org/ CC-BY-3.0 Foto: Wikimedia/R.J. Reynolds Tobacco Company Slide Set, R.J. Reynolds Tobacco Company, Bugwood.org/CC-BY-3.0

4. San-José-Schildlaus

Durch die San-José-Schildlaus bildet sich auf der betroffenen Pflanze eine Kruste oder eine Wachsschicht, unter welcher die Läuse leben. Das Bastgewebe im Inneren der Äste ist bei dieser Pflanzenkrankheit rötlich gefärbt. Schildläuse befallen sowohl die Blätter als auch die Blüten. Ihre Larven zeichnen sich übrigens zwischen April und Oktober als kleine rote Punkte ab.

5. Reblaus

Die sogenannte Wurzelreblaus befällt vor allem Weinplantagen. Die Reblaus verursacht schließlich warzenartige Knötchen entlang der Wurzel und auf den Blättern.

Eine Pflanze, die von Rebläusen befallen ist. Hierbei handelt es sich um eine meldepflichtige Pflanzenkrankheit.
©bildlove – adobe-stock.com Foto: bildlove – adobe-stock.com

6. Kartoffelkrebs

Beim Kartoffelkrebs handelt es sich um einen Pilz, der ausschließlich Kartoffeln infiziert. Infizierte Knollen bilden schließlich große Wucherungen. Meldepflichtig ist diese Pflanzenkrankheit übrigens, weil sie den Boden rund um die befallenen Pflanzen für bis zu 40 Jahre verseuchen kann.

Kartoffelkrebs zählt zu den meldepflichtigen Pflanzenkrankheiten.
©Wikimedia/USDA-APHIS-PPQ/Public Domain Foto: Wikimedia/USDA-APHIS-PPQ/Public Domain

Wie verhält man sich bei meldepflichtigen Pflanzenkrankheiten?

Egal, ob Hobbygärtner oder Landwirt – sobald du eine dieser Krankheiten bei deinen Pflanzen entdeckst, musst du sie umgehend melden. Jedes Bundesland hat dafür einen Pflanzenschutzdienst, der deinen Befund aufnimmt und dich über das weitere Vorgehen informiert. Eventuell muss z.B. eine Quarantänezone eingerichtet oder die Europäische Pflanzenschutzbehörde (EPPO) informiert werden.

Und was passiert mit den betroffenen Pflanzen?

Selbst chemische Bekämpfungsmittel helfen gegen meldepflichtige Pflanzenkrankheiten nur bedingt. Entferne die erkrankten Pflanzen deshalb sofort und großzügig bei den ersten Anzeichen. Verbrenne anschließend die abgeschnittenen Blätter, Blüten und Äste. Entsorge die befallenen Pflanzenteile niemals auf dem Kompost. So würden sich die Bakterien und Schädlinge nur weiter ausbreiten. Deine Gartengeräte desinfizierst du anschließend mit 70-prozentigem Alkohol.

Lesetipp: Was du über verbotene Pflanzen in Deutschland wissen musst.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Pflanzen von einer meldepflichtigen Krankheit befallen sind, fragst du am besten einen fachkundigen Gärtner oder eben den Pflanzenschutzdienst. Um deinen Garten und die anderen Pflanzen zu schützen, solltest du bereits bei den ersten Anzeichen dieser meldepflichtigen Pflanzenkrankheiten handeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Quelle: 24garten
Vorschaubilder: ©Olya – adobe-stock.com ©Wikimedia/R.J. Reynolds Tobacco Company Slide Set, R.J. Reynolds Tobacco Company, Bugwood.org/ CC-BY-3.0