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Nach der Hochzeit: Wichtige Tipps für die Namensänderung

Weil viele den Nachnahmen ihres Ehepartners annehmen, steht für sie nach der Hochzeit die Beantragung der Namensänderung an. Dank Checkliste und Eheurkunde klappt der Namenswechsel aber ganz leicht.

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Eine Heirat ist neben Kindern für viele die Krönung ihrer Liebe und der schönste Tag im Leben. Doch noch bevor das Hochgefühl der Hochzeit abgeklungen ist, wartet bereits ein Stapel Papierkram auf die Eheleute. So unromantisch es auch ist: Du solltest ihn nicht zu lange vor dir herschieben und die Amtsgänge rechtzeitig antreten. 


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Das wichtigste Dokument für die Behördengänge ist die Eheurkunde. Erfrage am besten schon vor deinem Termin, ob die Behörde eine einfache oder eine beglaubigte Kopie benötigt. So kannst du vorab ein bis zwei beglaubigte Kopien erstellen lassen und sparst dir doppelte Wege. 

Wie du siehst, kann die Namensänderung nach der Hochzeit sehr aufwändig sein, und es ist wichtig, sich bereits vorher genau zu informieren. Die nachfolgende Checkliste hilft dir dabei, keines der zuständigen Ämter zu vergessen, und gibt wertvolle Tipps:

1. Das Einwohnermeldeamt

Der Gang zum Einwohnermeldeamt sollte der erste Behördengang nach der Hochzeit sein. Dort wird nicht nur der Eintrag im Melderegister geändert, sondern es werden auch der Personalausweis, die Lohnsteuerkarte und gegebenenfalls der Reisepass mit dem neuen Namen beantragt. Die Beantragung des Personalausweises muss persönlich erfolgen und sollte schnellstmöglich nach der Hochzeit geschehen. Auch wenn die Änderung und ein neuer Ausweis Geld kosten, kommst du leider nicht um die Erneuerung herum, denn sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

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2. Die Bank

Der nächste Punkt auf deiner Checkliste ist dein Geldinstitut. Dort gilt es, neue EC- und Kreditkarten zu beantragen. Denke dabei auch an Bausparverträge oder Aktiendepots, denn auch bei ihnen musst du deinen neuen Namen angeben. Die alten Karten behalten bis zum Eintreffen der neuen aber noch ihre Gültigkeit.

3. Die Versicherungen

Neben den Behörden und der Bank musst du auch deine Versicherungen von der Namensänderung unterrichten. Allen voran die Krankenkasse, denn auch hier benötigst du eine neue Karte. Die alte bleibt aber auch so lange gültig, bis du deine neue erhältst, also keine Panik. Schreibe am besten alle weiteren Versicherungen, die du abgeschlossen hast, auf eine Liste, um keine zu vergessen. 

Zu überlegen ist auch, ob du deinen Ehepartner z.B. bei der Lebensversicherung als bezugsberechtigte Person eintragen lässt, falls du dies willst und es noch nicht geschehen ist.

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4. Die Kfz-Zulassung und Führerschein

Besitzt du ein Auto, dessen Zulassung auf deinen Namen läuft, ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein erneuern zu lassen. Deinen Führerschein kannst du auch erneuern lassen, allerdings ist dies nicht Pflicht, solange auf deinem neuen Ausweis dein alter Name ersichtlich ist.

Für die Namensänderung von Führerschein und KfZ-Zulassung musst du wieder Kosten einplanen und benötigst auch hier die Eheurkunde.

5. Deine Verträge

Wer zur Miete wohnt, muss seinen Vermieter über die Namensänderung informieren. Zusätzlich ist es wichtig, den Strom-, Wasser- und Gasversorgern Bescheid zu geben. Aber auch der Telefon- und Internetanbieter und der Anbieter des Kabelanschlusses müssen benachrichtigt werden. Bei ihnen reicht aber oftmals eine E-Mail oder ein kurzer Brief aus. Denke auch an Verträge mit Vereinen oder ähnlichen Einrichtungen, denen du deinen neuen Namen mitteilen solltest.

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6. Der Arbeitgeber

Vergessen solltest du auch deinen Arbeitgeber nicht, denn er braucht deine aktuellen Daten für die Lohnbescheinigungen. Falls ihr nach der Hochzeit ein gemeinsames Konto führt, sollte dein Arbeitgeber auch die neue Bankverbindung erhalten.

7. Anmeldungen im Internet

Namensänderungen im Internet sind in der Regel einfacher als bei Behörden. Wenn du bei eBay, Amazon oder anderen Anbietern Konten hast, muss du auch dort eine Änderung deines Namens veranlassen. Dies geschieht oftmals unkompliziert über ein Namensänderungs-Formular, das man sich auf der Internetseite des entsprechenden Anbieters herunterladen kann.

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8. Sonstiges

Neben Behörden, Versicherungen und Verträgen sollte auch das Finanzamt von deinem neuen Namen unterrichtet werden, denn mit der Hochzeit ändert sich auch automatisch die Steuerklasse. Wer darüber hinaus noch Ausweise von Bibliotheken, Kundenkarten von Lieblingsgeschäften oder einen Organspendeausweis besitzt, sollte auch dort den Namen ändern lassen. Außerdem solltest du den Briefkasten und das Klingelschild nicht vergessen, wenn du keinen Vermieter oder Hausmeister hast, der dafür verantwortlich ist.

Was ist mit Kindern?

Sowohl für ungeborene als auch bereits mit in die Ehe gebrachte Kinder ist die Änderung des Nachnamens relevant. Haben dein Partner und du euch für einen gemeinsamen Namen entschieden, gibt die Person, die ihren Ursprungsnamen behält, diesen an die noch ungeborenen Kinder weiter. Wenn beide Ehepartner ihren Namen behalten, können sie selbst bestimmen, welchen Namen die Kinder tragen. Es muss allerdings ein Familienname für alle Kinder festgelegt und spätestens einen Monat nach der Geburt eingetragen werden.

Seid ihr bereits Eltern, kann nach der Hochzeit auch eine Namensänderung für die Kinder beantragt werden. Kinder unter 5 Jahren erhalten automatisch den neuen gewählten Nachnamen als Geburtsnamen. Sind sie älter, ändert sich ihr Nachname nur, wenn eine sogenannte Anschlusserklärung einreicht wird. Ab einem gewissen Alter braucht es dazu aber die Zustimmung des Kindes. Kinder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr können ihren Namen durch eine eigene Erklärung ändern lassen, sofern sie dies wünschen. Informiere dich am besten rechtzeitig beim zuständigen Amt, welche Regelungen für deine Situation zutreffen.

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Die meisten machen sich über ihren neuen Namen schon lange vor der Hochzeit Gedanken. Traditionellerweise nimmt die Frau den Nachnamen des Ehemannes an. Doch nicht immer ist die Entscheidung so einfach, schließlich ist ein Name auch Teil der Identität und nicht jeder will seinen jahrelang geführten Namen ablegen.

Heutzutage bleibt bezüglich der Namenswahl zum Glück genug Spielraum für Kompromisse und Alternativen. Womöglich nimmt sogar der Mann den Mädchennahmen seiner Braut an. Doch ganz gleich, wie der Entschluss am Ende ausfällt – das Wichtigste ist, dass alle mit dem Namen zufrieden sind.

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Quelle: myprintcard

Vorschaubild: ©flickr/Jack Scattergood