Veröffentlicht inDIY, Lifehacks, Ratgeber

Diese Souvenirs schaffen es nicht durch den Zoll oder werden sehr teuer.

Was darf man mitbringen?

Dass in lockerer Urlaubslaune das Kaufen nicht schwerfällt, weiß jeder Tourist – zumal das Ausland viele Waren zu bieten hat, die es hierzulande nicht gibt. Das ein oder andere ist vielleicht sogar viel günstiger. Und dann wären da noch die Andenken, die zwar kein Geld kosten, aber das Urlauberherz nicht weniger glücklich machen, wie Muscheln oder Pflanzen. Bei aller Euphorie ist aber trotzdem ein wenig Vorsicht geboten, will man Ärger mit dem Zoll vermeiden. Die folgenden Souvenirs sollten besser im Urlaubsland bleiben.

Muscheln und Korallen

Korallen dürfen aus Artenschutzgründen grundsätzlich niemals mitgenommen und eingeführt werden, auch nicht, wenn Teile von ihnen an den Strand gespült werden. Einige Muscheln fallen ebenfalls unter den Artenschutz und sollten weder gesammelt noch gekauft werden. Je nach Reiseziel sollte man sich darüber vorher individuell informieren. Auf der italienischen Insel Sardinien stehen die Strände z.B. unter Naturschutz und das Mitnehmen der Strandgüter wird mit saftigen Geldstrafen geahndet.

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Produkte aus Tieren

Bei sämtlichen Produkten, die aus exotischen Tieren hergestellt sein könnten, sollten die Alarmglocken läuten. Pelze, Leder, ausgestopfte Tiere und Insekten, Schildkrötenpanzer, Elfenbein:  Vieles fällt unter den Artenschutz – auch, wenn Verkäufer gerne etwas anderes erzählen. Außerdem wird mit dem Kauf dieser Produkte die Jagd auf bedrohte Tierarten mittelbar unterstützt.

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Fleisch- und Milchprodukte

Weil Tierseuchen unter Umständen auch über Produkte wie Käse, Joghurt sowie Fleisch- und Wurstwaren übertragen werden können, dürfen sie nur unter strengen Auflagen und mit entsprechenden Dokumenten mitgebracht werden. Wer Kosten, Zeit und Nerven sparen will, verzichtet besser gänzlich auf diese Produkte. Ausgenommen sind nur Produkte mit einem geringen Milchanteil, wie Schokolade oder Sahnebonbons, und Fischprodukte, egal ob frisch, gekocht oder geräuchert.

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Pflanzen

Pflanzen samt Wurzeln und Erde dürfen niemals mitgebracht werden, weil davon ausgegangen werden muss, dass sich die Pflanzen vermehren und Schäden in der heimischen Umwelt anrichten. Diese Regel kann nur umgangen werden, wenn man ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland vorlegen kann. Außerdem gilt auch hier das prinzipielle Einfuhrverbot für geschützte Pflanzenarten. Innerhalb von EU-Ländern dürfen allerdings Schnittblumen und frische Früchte mitgebracht werden.

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Antikes

Für antike Souvenirs gelten besonders strenge Regeln, die nur mit einer Sondergenehmigung umgangen werden können. Auch Tonscherben, Bruchstücke von Skulpturen und Ähnliches dürfen nicht mitgenommen werden.

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Gefälschte Produkte

Der Kauf gefälschter Artikel führt noch nicht zu einer Strafe. Erst wenn die Menge so groß ist, dass man annehmen muss, sie dient dem Verkauf, droht ein Bußgeld.

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Medikamente

Im Ausland erworbene Arzneimittel dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch mitgebracht werden. Dafür wird als persönlicher Bedarf eine Menge angenommen, die, je nach Dosierungshinweisen, nicht länger als drei Monate reicht. Diese Regel gilt pro Medikament, es dürfen also mehrere mitgebracht werden.

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Alkohol und Tabak

In begrenzten Mengen darf beides ohne Probleme mitgebracht werden. Die Höchstgrenzen sind davon abhängig, ob man aus einem EU-Land oder Nicht-EU-Land zurückkommt.

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Was und wie viel genau mitgenommen werden darf, richtet sich immer nach dem Urlaubsland. Innerhalb der EU darf aber generell wesentlich mehr zollfrei eingeführt werden. Letztlich sollte man, insbesondere bei vermeintlichen Schnäppchen und exotischer Ware immer hinterfragen, ob das jeweilige Produkt Probleme machen könnte. Detaillierte Informationen sind auf der Internetseite des Zolls nachzulesen.