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Aufsichtspflicht: Ab wann darf man sein Kind allein lassen?

Die Frage nach den Grenzen der elterlichen Aufsichtspflicht stellt sich für viele Eltern schon ab dem ersten Tag mit Nachwuchs. Hier findest du die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick.

Kind hält die Hand seiner Mutter.
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Tolle Ideen, die das Familienleben leichter und schöner machen. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Was Schulkinder alles können

Allein zur Schule gehen

Allein zur Schule zu gehen, ist für Kinder und Eltern ein wichtiger Meilenstein, der noch dazu den Familienalltag deutlich „entstressen“ kann. Allerdings bedeutet Schulreife nicht automatisch, dass das Kind bereit ist, auch den Schulweg allein zu bestreiten. Man sollte unbedingt berücksichtigen, wie dieser beschaffen ist – wie viel Verkehr etwa dort zu erwarten ist und ob es unübersichtliche Stellen gibt. Und natürlich spielt auch die allgemeine Reife des Kindes eine Rolle: Ist es aufmerksam im Straßenverkehr? Kennt es die üblichen Gefahrenquellen? Und selbst wenn das Kind das richtige Verhalten im Straßenverkehr verinnerlicht hat, ist es sinnvoll, den Schulweg für eine gewisse Zeit gemeinsam zu üben.

Allein auf den Spielplatz gehen

Schulkinder kann man – im Gegensatz zu Kitakindern – auch schon allein auf den Spielplatz gehen lassen, vorausgesetzt, sie besitzen die nötige Reife. Hier sollte man aber genaue Absprachen mit dem Kind treffen, zum Beispiel darüber, wie es sich auf dem Weg zum Spielplatz und nach der Ankunft dort verhalten und wann es nach Hause gehen sollte.

Ältere Geschwister einbinden

Traurig, aber wahr: Geschwisterkinder sind nur bedingt dazu geeignet, auf die jüngeren Kinder aufzupassen. Die Grundvoraussetzung, damit ein Geschwisterkind für einen längeren Zeitraum als Babysitter eingesetzt werden kann, ist – laut der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung –, dass das größere Kind mindestens 12 Jahre und das zu beaufsichtigende Kind nicht jünger als 3 Jahre alt ist. Außerdem sollte der Altersunterschied zwischen den Geschwistern nicht zu klein sein, damit sichergestellt ist, dass das jüngere Kind auf das ältere hört. Bei einem geringen Altersunterschied sollte man lieber warten, bis auch das jüngere Kind 11 oder 12 Jahre alt ist, und dann beide in die Pflicht nehmen. Zusätzlich zum Alter kommt es aber auch auf das Verhältnis der Kinder untereinander an. Wenn sie sich auch bei Anwesenheit der Eltern permanent streiten, ist zu befürchten, dass ein elternfreier Abend im Desaster endet.

Der Fernseher als Babysitter?

Für die wenigsten wird diese Erkenntnis überraschend sein: Der Fernseher ist kein guter Ersatz für einen Babysitter (auch wenn er zugegebenermaßen verlässlich dafür sorgen kann, dass ein Kind still sitzen bleibt). Gerade bei kleinen Kindern wirkt sich Fernsehkonsum nachhaltig schädlich auf die Entwicklung aus, unabhängig davon, wie pädagogisch wertvoll die Sendungen angeblich sind. Man sollte immer gemeinsam mit seinem Kind fernsehen, damit man sich über das Gesehene austauschen kann und einen besseren Überblick darüber hat, wie viel geguckt wird.

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Gefahren durch Internet und Computerspiele nicht unterschätzen

Bei all den Ängsten, die Eltern haben, wenn sie ihr Kind allein zur Schule oder auf den Spielplatz schicken, vergessen sie schnell, dass sie auch einen Überblick darüber haben sollten, wie sich ihr Kind im virtuellen Raum bewegt. Für Computerspiele gibt es nicht umsonst Altersbeschränkungen, wenn sie beispielsweise gewalttätige Inhalte haben. Wenn man seinem Kind Zugang dazu gewährt, verletzt man seine Aufsichtspflicht und kann tatsächlich juristisch belangt werden, was auch Auswirkungen auf das Sorgerecht haben kann. Es ist hierbei kein Argument, dass die gleichaltrigen Freunde dieselben Spiele spielen. Und man sollte sich zweimal überlegen, ob man sein Kind online mit Spielern aus der ganzen Welt zocken lassen will, ohne zu wissen, wer da am anderen Ende sitzt.

Kind hält die Hand seiner Mutter.
Foto: stock.adobe.com – DREAM INSPIRATION

Der Sinn der elterlichen Aufsichtspflicht liegt nicht darin, seine Kinder zu kontrollieren, sondern sie zu beschützen und nach und nach zu selbstständigen Menschen zu erziehen. Dabei sollte man sowohl das Alter seines Kindes berücksichtigen als auch, wie viel das Kind kann, und vor allem, wie viel es sich zutraut. Damit man sein Kind nicht überfordert, sollte man Veränderungen mit ihm besprechen und in Ruhe vorbereiten. Es sollte nicht nur wissen, wie es sich auf sich gestellt verhalten soll, sondern auch, wie es Hilfe bekommt. Was du tun kannst, um die Selbstständigkeit deines Kindes zu fördern, erfährst du übrigens in diesem Artikel.

Quellen: gofeminin, arag, familienhandbuch, t-online
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