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Fotoverbot: Beachte diese Regeln an verschiedenen Orten

Ein kleiner Schnappschuss kann in manchen Ländern zu einem großen Problem werden! Hier sind die wichtigsten Fotoregeln auf Reisen.

Hier gilt ein Fotoverbot.
© IMAGO / Ralph Peters

Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

1. Die Fassade von Gebäuden auf Reisen

In anderen Ländern gilt die „Panoramafreiheit“ unter Umständen nicht. Selbst wenn ein Regierungsgebäude oder Ähnliches nur im Hintergrund zu sehen ist, kann eine Strafe drohen. Daher sollte man sich vor seinem Urlaub immer über die dortigen Gesetze informieren und vor Ort auf Hinweisschilder achten. Beispielsweise werden in Abu Dhabi immer wieder ahnungslose Touristen auf ihren Reisen verhaftet, weil sie den Präsidentenpalast ablichten.

Fotoverbot: Darf man Regierungsgebäude fotografieren?
Foto: stock.adobe.com – hanohiki

2. Die Innenräume von offiziellen Gebäuden

Museen oder Staatsgebäude haben teilweise sehr unterschiedliche Regeln, wenn es um Fotoaufnahmen geht. Zumeist wird darauf am Anfang des Besuchs hingewiesen. Wenn solch ein Hinweis fehlt, sollte man Fotos auf den Reisen bleiben lassen. Denn Kunstwerke sind urheberrechtlich geschützt und das Fotografieren in Regierungsgebäuden kann theoretisch als Spionage angesehen werden.

Manchmal besteht ein Fotoverbot auch aus Sicherheitsgründen. Zum Beispiel, wenn wertvolle Kunstwerke oder Artefakte durch das helle Blitzlicht beschädigt werden könnten. Daher sollte man solch ein Verbot unbedingt einhalten.

3. Essen in Restaurants

In Zeiten von Instagram und Co. ist es zum Trend geworden, sein Essen per Foto mit seinen Followern zu teilen. Dabei kann es unter Umständen verboten sein, einen Schnappschuss zu machen und diesen im Internet zu teilen. Zum einen, wenn das Restaurant das Fotografieren in seinem Hausrecht explizit verbietet. Zum anderen, wenn das Essen so aufwendig angerichtet ist, dass es als Kunstwerk gilt. Dann muss der Koch oder die Köchin als Rechteinhaber die Veröffentlichung des Fotos vorher genehmigen.

Hier gilt ein Fotoverbot.
Foto: IMAGO / Ralph Peters

4. Am Flughafen

Während man auf Reisen im öffentlichen Bereich des Flughafens Schnappschüsse machen kann, sollte man die Kamera im Sicherheitsbereich in der Tasche lassen. Der Zoll- und der Gepäckbereich sollten ebenfalls nicht fotografiert werden. Man möchte damit verhindern, dass die Bilder im Internet landen und Kriminellen einen Einblick in das Sicherheitssystem geben. Im Flugzeug selbst gilt das Hausrecht der jeweiligen Fluggesellschaft – Fotografieren ist also grundsätzlich nicht verboten, solange man die Persönlichkeitsrechte der anderen Passagiere nicht verletzt.

5. Supermarkt

Ein Supermarkt ist zwar für jeden zugänglich, er gilt jedoch nicht als öffentlicher Raum. In vielen Geschäften greift daher das Hausrecht und Supermärkte können Fotoaufnahmen durch Kunden verbieten oder bereits erstellte Fotos wieder löschen lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Hausregeln oder Verbotsschilder für die Käufer gut sichtbar sind.

Menschen im Supermarkt
Foto: stock.adobe.com – JulienRousset

Extra-Tipp auf Reisen

Wusstest du, dass Bilder vom Eiffelturm bei Nacht urheberrechtlich geschützt sind? Auch wenn du einen privaten Social-Media-Account hast, bist du dazu verpflichtet, beim Posten „Copyright Tour Eiffel – illuminations Pierre Bideau“ als Quelle anzugeben. Geschützt ist nämlich die einzigartige Beleuchtung des Turms. Wer mit den Aufnahmen Geld verdienen möchte, muss vorher die Nutzungsrechte bei der Stadt Paris erwerben.

Unklar ist natürlich, inwiefern die Verstöße im Einzelfall geahndet werden. Im Fall der Essenskunstwerke muss man sicherlich keine Strafe erwarten. Aber Verbote haben in den allermeisten Fällen einen Sinn, sodass man sie respektieren und auf das Bild verzichten sollte. Am schönsten ist es doch sowieso, die Schönheit des Moments direkt zu erleben.

Achtung: Was in Deutschland gilt, kann auf Reisen in anderen Ländern ganz anders sein. Also sollte man sich vor jeder Reise über die jeweiligen Gesetze des Ziellandes informieren. 

Quellen: wunderweib, versichertedrohne, aufrecht, urlaubsgurumedienrecht-urheberrecht
Vorschaubild: ©Flickr/Virginia State Park ©EdNurg/Adobe-Stock.com