4. Am Flughafen
Während man auf Reisen im öffentlichen Bereich des Flughafens Schnappschüsse machen kann, sollte man die Kamera im Sicherheitsbereich in der Tasche lassen. Der Zoll- und der Gepäckbereich sollten ebenfalls nicht fotografiert werden. Man möchte damit verhindern, dass die Bilder im Internet landen und Kriminellen einen Einblick in das Sicherheitssystem geben. Im Flugzeug selbst gilt das Hausrecht der jeweiligen Fluggesellschaft – Fotografieren ist also grundsätzlich nicht verboten, solange man die Persönlichkeitsrechte der anderen Passagiere nicht verletzt.
