6. Extra-Tipp auf Reisen
Wusstest du, dass Bilder vom Eiffelturm bei Nacht urheberrechtlich geschützt sind? Auch wenn du einen privaten Social-Media-Account hast, bist du dazu verpflichtet, beim Posten „Copyright Tour Eiffel – illuminations Pierre Bideau“ als Quelle anzugeben. Geschützt ist nämlich die einzigartige Beleuchtung des Turms. Wer mit den Aufnahmen Geld verdienen möchte, muss vorher die Nutzungsrechte bei der Stadt Paris erwerben.

Unklar ist natürlich, inwiefern die Verstöße im Einzelfall geahndet werden. Im Fall der Essenskunstwerke muss man sicherlich keine Strafe erwarten. Aber Verbote haben in den allermeisten Fällen einen Sinn, sodass man sie respektieren und auf das Bild verzichten sollte. Am schönsten ist es doch sowieso, die Schönheit des Moments direkt zu erleben.
Achtung: Was in Deutschland gilt, kann auf Reisen in anderen Ländern ganz anders sein. Also sollte man sich vor jeder Reise über die jeweiligen Gesetze des Ziellandes informieren.
Quellen: wunderweib, versichertedrohne, aufrecht, urlaubsguru, medienrecht-urheberrecht
Vorschaubild: ©Flickr/Virginia State Park