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Fotoverbot: Beachte diese 6 Regeln im Urlaub, um Ärger zu vermeiden

Ein kleiner Schnappschuss kann in manchen Ländern zu einem großen Problem werden! Hier sind die wichtigsten Fotoregeln auf Reisen.

Hier gilt ein Fotoverbot.
© IMAGO / Ralph Peters

Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

6. Extra-Tipp auf Reisen

Wusstest du, dass Bilder vom Eiffelturm bei Nacht urheberrechtlich geschützt sind? Auch wenn du einen privaten Social-Media-Account hast, bist du dazu verpflichtet, beim Posten „Copyright Tour Eiffel – illuminations Pierre Bideau“ als Quelle anzugeben. Geschützt ist nämlich die einzigartige Beleuchtung des Turms. Wer mit den Aufnahmen Geld verdienen möchte, muss vorher die Nutzungsrechte bei der Stadt Paris erwerben.

Beleuchteter Eiffelturm in der Dunkelheit.
Hier droht Ärger: Darauf musst du achten, wenn du den Eiffelturm in der Dunkelheit fotografieren möchtest. Credit: Antonio Gravante – stock.adobe.com

Unklar ist natürlich, inwiefern die Verstöße im Einzelfall geahndet werden. Im Fall der Essenskunstwerke muss man sicherlich keine Strafe erwarten. Aber Verbote haben in den allermeisten Fällen einen Sinn, sodass man sie respektieren und auf das Bild verzichten sollte. Am schönsten ist es doch sowieso, die Schönheit des Moments direkt zu erleben.

Achtung: Was in Deutschland gilt, kann auf Reisen in anderen Ländern ganz anders sein. Also sollte man sich vor jeder Reise über die jeweiligen Gesetze des Ziellandes informieren. 

Quellen: wunderweib, versichertedrohne, aufrecht, urlaubsgurumedienrecht-urheberrecht
Vorschaubild: ©Flickr/Virginia State Park