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Gartenarbeit von der Steuer absetzen: So funktioniert es

Viele Menschen wissen nicht, dass man bestimmte Gartenarbeiten von der Steuer absetzen kann. Dank dieser Tipps kannst du dir mit deiner Steuererklärung jetzt eine Menge Geld zurückholen.

Die besten Ideen zur Gartengestaltung gibt es hier. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Nach der Abgabe einer Steuererklärung winkt in der Regel eine Teilrückzahlung. Was viele nicht wissen: Auch bestimmte Gartenarbeiten lassen sich von der Steuer absetzen. Hier erfährst du, welche Regelungen dabei gelten und was du in deiner Steuererklärung unbedingt beachten solltest.



Mit den richtigen Tipps kannst du dir auf diesem Weg pro Jahr bis zu 5.200 Euro zurückholen. Und so funktioniert es:

Wie kann man Gartenarbeiten von der Steuer absetzen?

Du kannst Gartenarbeiten in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen und als Handwerksleistungen absetzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hierzu zählen Tätigkeiten im Garten, die regelmäßig anfallen. Beispielweise, wenn du von einem Dienstleister den Rasen mähen oder die Hecke schneiden lässt. Steuerlich absetzbar sind bis zu 20 Prozent der Kosten, jedoch maximal 4.000 Euro.

Foto: GettyImages
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Handwerksleistungen

Hiermit sind eher aufwendigere Tätigkeiten wie Reparaturen oder Bauarbeiten gemeint. Beispielsweise, wenn du einen Zaun setzen oder einen Gartenteich anlegen lässt. Auch in diesem Fall kannst du 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen, hierbei aber nur maximal 1.200 Euro.

Nicht jede Gartenarbeit kann steuerlich geltend gemacht werden. Die Materialkosten für gekaufte Pflanzen, Erde, Baustoffe oder andere Gartenutensilien können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Alle Arbeiten, die du im Garten selbst durchführt, werden bei der Steuererklärung ebenfalls nicht berücksichtigt.

Foto: Pixabay
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Welche Gartenarbeiten kann man von der Steuer absetzen?

Ganz egal, ob im eigenen Garten oder auf der Terrasse der Mietwohnung – leidenschaftliche Hobbygärtner können sich in folgenden Fällen Geld vom Staat zurückholen:

1. Der Garten wird neu angelegt oder umgestaltet.

Vorausgesetzt, du gibst diese Arbeiten in Auftrag und führst sie nicht selbst aus. Diese Regelung gilt übrigens nicht im Zusammenhang mit dem Neubau eines Hauses. Nimm die Gartengestaltung besser erst dann in Angriff, wenn das Haus fertiggestellt ist. 

2. Es wurden Baumfällarbeiten in Auftrag gegeben.

Foto: Pixabay/hagenstaadt
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3. Bestimmte Dienstleistungen wurden in Auftrag gegeben.

Dazu zählen beispielsweise das Rasenmähen, das Schneiden von Hecken, das Bekämpfen von Schädlingen oder die Pflege von Wegen. Wenn Handwerker einen Gartenteich oder einen Pool anlegen, etwas reparieren, Rollrasen oder Pflastersteine verlegen, einen Zaun oder eine Gartenmauer errichten, dann können diese Arbeiten ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.

Tipp: Steuerfachportale raten übrigens, schon bei der Rechnung Arbeits- und Materialkosten zu trennen. Das erleichtert dir später die Arbeit, wenn du deine Steuererklärung schreibst.

4. Sämtliche Arbeits-, Betriebs- oder Fahrtkosten und Verbrauchsmittel.

Dazu zählen nicht nur Löhne, sondern auch alle Kosten, die dem Dienstleister auf dem Weg zu deinem Garten entstehen. Auch Schmieröl für eine Säge oder einen Rasenmäher sowie Putz- und Reinigungsmittel sind in diesem Punkt enthalten.

5. Entsorgungskosten, die von einer Firma in Rechnung gestellt werden.

Hierbei ist wichtig, dass die Gartenpflege die hauptsächliche Arbeit war. Wenn du eine Firma beauftragst, deine Hecke zu schneiden, ist auch der Abtransport des Grünschnitts durch die Firma von der Steuer absetzbar. Hast du die Hecke selbst geschnitten, kannst du die Entsorgungskosten hingegen nicht von der Steuer absetzen.

Was bei der Steuererklärung beachtet werden muss

Wichtig: Als haushaltsnahe Dienstleistungen und als Handwerksleistungen können die genannten Posten nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Garten oder die Terrasse zu einem Komplex gehört, der von einem selbst bewohnt wird. Dazu zählen aber auch Ferienhäuser oder Schrebergärten, in welchen man wohnen könnte.

Außerdem solltest du die Rechnungen der Handwerker und Dienstleister stets per Überweisung begleichen. Viele Finanzämter erkennen die in der Steuererklärung genannten Kosten nämlich nur an, wenn der Zahlungsbeleg in Form eines Überweisungsträgers mit passendem Kontoauszug zur entsprechenden Rechnung beigelegt wird.

Foto: Pixabay/falco
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Wenn du dir in einigen Punkten unsicher bist, empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen oder einfach beim Finanzamt anzurufen. Auf diesem Weg kann man sich jedenfalls eine ganze Menge Geld zurückholen. War dir bewusst, dass du Gartenarbeiten von der Steuer absetzen kannst?

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Quellen: hna, utopia
Vorschaubilder: ©Pixabay/RyanMcGuire ©Pixabay/OpenClipart-Vectors / 27383