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Bis zu 1.000 Euro Bußgeld: Beachte diese Vorschriften für Hausnummern

Für Hausnummernschilder gelten bestimmte Vorschriften, die fast niemand kennt. In manchen Fällen droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Hausnummernschild: Diese Vorschriften gelten.
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Hausnummer ist nicht gleich Hausnummer – es gelten bestimmte Vorschriften, die in nahezu jedem Ort verschieden sind. Ein vorschriftswidriges Hausnummernschild kann allerdings ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Erfahre hier, worauf du achten musst.

Im Notfall, z.B. bei einem Rettungseinsatz in der Dunkelheit, kann eine gut sichtbare Hausnummer Leben retten. Nur so können die Rettungskräfte den Einsatzort schnell finden. Doch wie soll das Hausnummernschild genau aussehen und in welchen Fällen droht ein Bußgeld?

Hausnummernschild: Das musst du beachten

Grundsätzlich gilt laut Baugesetzbuch, dass jeder Hauseigentümer sein Grundstück mit einem Hausnummernschild kennzeichnen muss. Die Nummer auf dem Schild legt die jeweilige Gemeinde fest. Genaue Vorschriften zu Größe, Farbe, Material und Beleuchtung macht das Baugesetzbuch allerdings nicht. An dieser Stelle wird auf die landesrechtlichen Vorschriften verwiesen. Gemeinden und Kommunen können demnach festlegen, wie eine Hausnummer auszusehen hat.

Ein altes Hausnummernschild mit der Nummer „24“. Das Schild ist leicht beschädigt und hängt an einer orangefarbenen Wand.
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Uneinheitliche Vorschriften für Hausnummern

Demnach sind die Vorschriften für Hausnummern nicht einheitlich. Informiere dich deshalb bei deiner Gemeinde über die vor Ort geltenden Vorschriften. Hierzu zählen die Größe, die Schriftart, das Material, die Farbe, der Befestigungsort, die Höhe und mögliche Verzierungen, die das Hausnummernschild aufweisen muss oder darf.

Beleuchtete Hausnummern vielerorts Pflicht

Einige Vorschriften gehen noch mehr ins Detail. Die Berliner Nummerierungsverordnung (NrVO) sieht beispielsweise vor, dass die Hausnummernschilder während der Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein müssen. Ähnliche Vorgaben gelten übrigens auch in Hamburg und in Brandenburg. Schleswig-Holstein hält beleuchtete Hausnummern zwar für sinnvoll, die Kommunen sind aber nicht verpflichtet, eine solche Regelung in die örtlichen Gemeindesatzungen aufzunehmen.

Ein beleuchtetes Hausnummernschild ist vielerorts vorgeschrieben.
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Die Stadt Darmstadt schreibt hingegen vor, dass das Hausnummernschild nicht durch Baulichkeiten oder Pflanzen verdeckt sein darf. Außerdem dürfen in dieser Stadt und in vielen anderen Kommunen den Hausnummern nur Großbuchstaben nachgestellt sein. Wer „8b“ auf seinem Hausnummernschild stehen hat, riskiert ein Bußgeld. Genau andersherum ist es in Halle an der Saale – hier müssen Buchstaben stets kleingeschrieben werden.

Ein Pfeiler mit der Hausnummer „13A“. Ob hinter der Hausnummer ein Klein- oder Großbuchstabe zu stehen hat, ist nicht einheitlich geregelt.
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Es wird noch komplizierter: Die Gemeinde Unterschleißheim (nördlich von München) nimmt es mit den Vorschriften zu Hausnummern sehr genau. Diese müssen hier mit weißer Schrift auf ein kobaltblaues, emailliertes Eisenblechschild oder eine Glasnummernscheibe gedruckt sein. Die Hausnummer darf die Maße 20 mal 25 Zentimeter nicht überschreiten und muss in maximal 2,50 Meter Höhe neben dem Hauseingang angebracht sein. Die Stadtverwaltung begründet diese Regelung mit dem Wunsch nach einem einheitlichen Erscheinungsbild.

Ein altes Hausnummernschild mit der Nummer „18“. Die Hausnummer ist in Weiß auf blauem Untergrund gedruckt.
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Bußgeld bei vorschriftswidrigem Hausnummernschild

Die gute Nachricht vorweg: Aufgrund von Personalmangel wird die Einhaltung dieser Vorschriften nur selten kontrolliert. Meistens werden die Kommunen erst tätig, wenn sie einen Hinweis aus der Bevölkerung bekommen. Die Stadt Potsdam nimmt die Kontrollen hingegen sehr ernst. Bei vorschriftswidrigen Hausnummern wird direkt und ohne Vorwarnung ein Bußgeld zwischen 5 und 1.000 Euro verhängt. In der Stadt Landsberg in Sachsen-Anhalt wird bei einem Verstoß gegen die Hausnummern-Vorschriften ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro fällig.

Übrigens: Eine bereits vorhandene Hausnummer, die nicht den Vorschriften entspricht, kannst du dir bei der Gemeinde nachträglich – gegen Gebühr – genehmigen lassen.

Wie detailliert die Vorschriften zu den Hausnummern ausfallen, ist unterschiedlich. Die jeweiligen Gemeindesatzungen beschränken sich aber nur selten auf die allgemeinen Vorgaben. Am besten informierst du dich deshalb bei der zuständigen Behörde über die konkreten Vorschriften. Nur so kannst du sichergehen, dass dein Hausnummernschild alle Vorgaben erfüllt, und dir ein Bußgeld ersparen.

Lesetipp: Auch eine „Zu verschenken“-Kiste kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Erfahre hier, worauf du achten musst.

Quelle: t-online
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