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Heckenschitt-Verbot: So wirst du ab März kontrolliert

Ab März gilt das Heckenschnitt-Verbot, doch wer kontrolliert die Einhaltung und welche Bußgelder drohen? Hier erfährst du mehr.

Ein Mann schneidet trotz Heckenschnitt-Verbot die Hecke in seinem Garten mit einer Heckenschere.
© Ekaterina - stock.adobe.com

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Jedes Jahr stellt sich für Hobbygärtner die gleiche Frage: Wann darf ich meine Hecke schneiden? Das sogenannte Heckenschnitt-Verbot sorgt regelmäßig für Diskussionen – vor allem, weil nicht jeder weiß, wer die Einhaltung der Regelung eigentlich kontrolliert. Viele denken sich also einfach, „Wo kein Kläger, da kein Richter“ und schneiden ihre Hecke trotzdem. Doch das kann ein böses Erwachen geben.

So ist das Heckenschnitt-Verbot gesetzlich geregelt

Das Heckenschnitt-Verbot ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt. Laut § 39 Abs. 5 ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken radikal zurückzuschneiden oder sogar ganz zu entfernen. Ziel dieser Regelung ist der Schutz von brütenden Vögeln und anderen Tieren, die Hecken als Lebensraum nutzen.

Erlaubt sind in diesem Zeitraum lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, solange keine Tiere gestört oder Nester zerstört werden. Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert empfindliche Strafen – doch wer kontrolliert das Ganze?

Wer ist für die Kontrolle zuständig?

Ein Verstoß gegen das Heckenschnitt-Verbot kann teuer werden. Foto: Thomas – stock.adobe.com

Die Kontrolle des Heckenschnitt-Verbots obliegt verschiedenen Stellen. Dabei kommt es darauf an, wo der Verstoß gemeldet wird oder auffällt:

  1. Untere Naturschutzbehörden:
    Diese Behörden sind meist bei den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen angesiedelt. Sie sind für den Schutz der Natur und somit auch für Verstöße gegen das Heckenschnitt-Verbot zuständig.
  2. Ordnungsämter:
    In Städten und Gemeinden überwachen die Ordnungsämter viele Regelungen, darunter auch Verstöße gegen das Naturschutzgesetz. Sie können Bußgelder verhängen und Betroffene auf ihr Fehlverhalten hinweisen.
  3. Polizei:
    In manchen Fällen kann auch die Polizei eingreifen, insbesondere wenn massive Verstöße gemeldet werden. Das ist aber eher die Ausnahme.
  4. Naturschutzorganisationen und Bürger:
    Häufig sind es Naturfreunde, Nachbarn oder Umweltorganisationen wie der NABU oder BUND, die illegale Heckenschnitte melden. Diese Hinweise werden dann von den Behörden überprüft.

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Mögliche Strafen bei Verstoß

Wer gegen das Heckenschnitt-Verbot verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Je nach Bundesland und Schwere des Falls können Strafen zwischen 50 und 100.000 Euro verhängt werden. Besonders hohe Strafen drohen, wenn dabei Nester von geschützten Vogelarten zerstört werden. Wie hoch das Bußgeld in deinem Bundesland ausfällt, kannst du über den Bußgeldkatalog herausfinden.

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