Was darf in die Garage und was nicht? Die meisten Menschen nutzen ihre Garage automatisch als Abstellkammer. Hier erfährst du, wann es sich um eine Zweckentfremdung der Garage handelt.
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Hast du deine Garage bisher als dankbaren Abstellraum für all die Dinge genutzt, die in deinem Haus bzw. deiner Wohnung und deinem Keller keinen Platz mehr haben? Dann musst du jetzt ganz tief durchatmen! Gesetzlich sind Garagen nämlich wirklich nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehen. Zur besseren Übersicht findest du im Folgenden eine Liste der Dinge, die bei der Garagennutzung verboten sind.
Wie eingangs erwähnt, sollen Garagen ausschließlich als Stellplatz für Kraftfahrzeuge genutzt werden. Der Hintergrund ist, dass die Straßen entlastet werden sollen. Nicht nur als Mieter, auch als Besitzer solltest du wissen, welche Dinge als Zweckentfremdung einer Garage gewertet werden. Falls ein genervter Nachbar dem Ordnungsamt einen Tipp gibt und es zu einer Kontrolle kommt, kann ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro fällig werden. Bei einer Garage an der Grundstücksgrenze kann man sogar zum Abriss gezwungen werden (sofern man nicht bereit ist, die unerlaubte Nutzungsänderung rückgängig zu machen). So dürfen auch kaputte Elektrogeräte wie Kühlschränke nicht in der Garage gelagert werden. Foto: IMAGO / epdMan darf die Garage nicht als Vorratskammer zweckentfremden. Übrigens ist es auch gesundheitlich bedenklich, wenn man Konserven in feucht-kalten Räumen aufbewahrt, da sie dort eher Rost ansetzen und dementsprechend nicht mehr zum Verzehr geeignet sind. Foto: IMAGO / MiSDie Garage ist nicht dafür gedacht, alte Möbel einzulagern, bis man sie wieder braucht. Dementsprechend darf man keinen Schreibtisch oder andere sperrige Möbel in die Garage stellen. Foto: IMAGO / PanthermediaMan darf seine Garage auch nicht als Büro zweckentfremden. Übrigens werden es die meisten Drucker und anderen elektronischen Geräte auch nicht gut vertragen, wenn man sie in der Garage unterstellt. Foto: mariesacha – stock.adobe.comEs ist zwar erlaubt, für eventuelle Reparaturen am Auto Werkzeug in der Garage zu lagern, man sollte sich aber keine vollständige Werkstatt darin einrichten, da das als Zweckentfremdung gewertet werden kann. Foto: Pixabay/ Engin_AkyurtWenn es eine einmalige Sache bleibt, bekommt man keinen Ärger dafür, dass man die Garage als Partyraum umfunktioniert. Allerdings ist die ständige Nutzung als Partyraum nicht erlaubt. Foto: IMAGO / Funke Foto ServicesNicht nur Möbel für drinnen sind ein No-Go in der Garage. Auch Gartenmöbel wie Liegestühle und Bierbänke haben in der Garage nichts verloren. Foto: IMAGO / Elmar GubischWer seine Garage gewerblich nutzen möchte, muss das unbedingt mit dem Vermieter absprechen. Wenn man seine Garage unerlaubt gewerblich nutzt, wird im schlimmsten Fall nicht nur der Mietvertrag für die Garage, sondern für die ganze Wohnung bzw. das Haus gekündigt. Foto: IMAGO / Funke Foto ServicesIn Kleingaragen (Nutzfläche bis 100 m²) dürfen maximal 20 Liter Benzin bzw. 200 Liter Diesel in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern gelagert werden. Foto: Pixabay/wilheiEin herber Schlag für alle Cineasten: Auch die Garagennutzung als Heimkino ist nicht gestattet.
Wenn es schon bei der Garage so viel zu beachten gibt, obwohl sie ja nur einen kleinen Teil des Hauses bzw. des Grundstücks ausmacht, kannst du dir vorstellen, dass es noch viel mehr Bestimmungen zu Mietwohnungen, Häusern und Eigentumswohnungen im Ganzen gibt. Foto: IMAGO / Funke Foto Services