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10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Nach dem Tod eines Angehörigen stellen sich viele Fragen. Wir klären hier 10 häufige Irrtümer rund ums Erbe.

© IMAGO / McPHOTO

Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Früher oder später trifft es jeden: Ein naher Verwandter stirbt und man muss sich mit dem Thema „Erbschaft und Nachlass“ befassen. Die meisten Menschen vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige regelt, und hinterlassen kein Testament.

Neben der Trauer stellt sich bei einem Todesfall dennoch schnell die Frage, wer wie viel bekommt oder gar leer ausgeht. Ist die Erbfolge nicht genau geklärt, kommt es häufig zum Streit um das Geld, das Haus, die Möbel oder wertvollen Schmuck. Schuld daran sind das fehlende Testament und Irrtümer rund ums Erbe, die sich noch immer hartnäckig halten.

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Doch selbst wenn der Verstorbene seinen letzten Willen verfasst hat, kosten schon kleine Fehler beim Aufsetzen die Hinterbliebenen Nerven und oftmals Geld. Dieser Artikel zeigt dir 10 der häufigsten Irrtümer rund ums Erbschaftsrecht und erläutert, was es zu beachten gilt:

Irrtum 1: Wenn ich meine Kinder enterbe, erhalten sie nichts.

Kinder können zwar enterbt werden, das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie nach dem Tod der Eltern nichts von deren Erbe erhalten. Einem Kind steht immer ein Pflichtteil zu, der sich in der Regel auf etwa die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beläuft, der dem Kind ohne Testament zustehen würde.

Kind zeigt nach vorn
Können Kinder enterbt werden? Foto: IMAGO / YAY Images