Früher oder später trifft es jeden: Ein naher Verwandter stirbt und man muss sich mit dem Thema „Erbschaft und Nachlass“ befassen. Die meisten Menschen vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige regelt, und hinterlassen kein Testament.
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Neben der Trauer stellt sich bei einem Todesfall dennoch schnell die Frage, wer wie viel bekommt oder gar leer ausgeht. Ist die Erbfolge nicht genau geklärt, kommt es häufig zum Streit um das Geld, das Haus, die Möbel oder wertvollen Schmuck. Schuld daran sind das fehlende Testament und Irrtümer rund ums Erbe, die sich noch immer hartnäckig halten.

Doch selbst wenn der Verstorbene seinen letzten Willen verfasst hat, kosten schon kleine Fehler beim Aufsetzen die Hinterbliebenen Nerven und oftmals Geld. Dieser Artikel zeigt dir 10 der häufigsten Irrtümer rund ums Erbschaftsrecht und erläutert, was es zu beachten gilt:
1. Wenn ich meine Kinder enterbe, erhalten sie nichts.
Kinder können zwar enterbt werden, das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie nach dem Tod der Eltern nichts von deren Erbe erhalten. Einem Kind steht immer ein Pflichtteil zu, der sich in der Regel auf etwa die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beläuft, der dem Kind ohne Testament zustehen würde.
2. Das Testament ist nur gültig, wenn es notariell aufgesetzt und beglaubigt ist.
Ein Testament muss nicht zwangsläufig notariell aufgesetzt und beglaubigt werden, um gültig zu sein. Es reicht vollkommen, wenn du deinen letzten Willen handschriftlich verfasst und unterschreibst, damit er Bestand hat. Es ist aber wichtig, dass das Testament nicht maschinell, sondern per Hand geschrieben wird. Allerdings ist es immer ratsam, sich bei den Formulierungen an einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Notar zu wenden, denn schon kleine formale Fehler können dazu führen, dass das Testament unwirksam wird.

3. Mein Ehepartner erbt automatisch alles, wenn ich kein Testament mache.
Ohne Testament gilt immer die gesetzliche Erbfolge. Sind Kinder vorhanden, erben sie die Hälfte des Vermögens. Aber auch wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgingen, erbt der Ehepartner nicht allein, solange es weitere Miterben gibt. Das können z.B. die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen sein. Der Ehepartner ist nur der Alleinerbe, wenn es keine weiteren Miterben, also keine weiteren Verwandten, gibt.
4. Ich muss nichts tun, wenn ich nicht erben will.
Diese Annahme ist ein großer Irrtum. Wer ein Erbe nicht antreten will, muss dies innerhalb einer sechswöchigen Frist gegenüber dem Nachlassgericht oder einem Notar erklären. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Erbe vom Todesfall erfahren hat. Ignorierst du eine Erbschaft, schweigst du und nimmst das Erbe automatisch an.

5. Wenn ich geschieden bin, erbt mein früherer Ehepartner nichts.
Normalerweise ist das der Fall. Unter bestimmten Umständen kann es aber doch dazu kommen, dass der Ex-Ehepartner einen Teil des Erbes erhält. Nämlich dann, wenn das gemeinsame Kind als Alleinerbe vor dem Ex-Mann oder der Ex-Frau stirbt und kein Testament hinterlassen hat. Aufgrund der gesetzlichen Erbfolge fällt das ursprüngliche Erbe dann dem Vater oder der Mutter des Kindes zu. Um das zu verhindern, solltest du dein Kind im Testament als Alleinerben einsetzen und einen Bruder oder Neffen zum Nacherben ernennen.
6. Wer unter Betreuung steht, kann kein Testament mehr aufsetzen.
Menschen, die bereits unter Betreuung stehen, können dennoch ein wirksames Testament ohne die Einwilligung des Betreuers aufsetzen. Nur wenn dem Erblasser die nötige Einsichtsfähigkeit und Erkenntnis über die Tragweite dieses Entschlusses fehlt, darf er kein Testament aufsetzen oder ein bestehendes Testament ändern. Die Testierfähigkeit sollte am besten noch zu Lebzeiten des Betreuten von einem Arzt geprüft werden, um sich vor Erbschleichern zu schützen, die das Testament nach dem Tod anzufechten versuchen.

7. Nichteheliche Kinder sind vom Erbe ausgeschlossen.
Nichteheliche Kinder sind nach dem Gesetz genauso erbberechtigt wie eheliche Kinder. Selbst wenn kein Kontakt zu den Eltern besteht, haben sie einen Anspruch auf den Pflichtteil.
8. Man erbt die Schulden der Eltern auf jeden Fall.
Nicht immer ist zum Zeitpunkt des Erbfalls zu erkennen, ob der Nachlass Wert hat oder man sich mit ihm womöglich überschuldet. Als Erbe haftet man aber für eventuell bestehende Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Erfährst du von einem Erbe, hast du 6 Wochen Zeit, um den Nachlass zu prüfen und zu entscheiden, ob du das Erbe ausschlägst.
Es gibt zudem die Möglichkeit, beim Nachlassgericht einen Nachlassverwalter zu beantragen, der den Nachlass für dich abwickelt und eventuell verbleibende Werte an dich auszahlt. So haftest du nicht persönlich. Allerdings verringert sich deine etwaige Erbschaft, denn der Nachlassverwalter kann für seine Leistungen eine angemessene Vergütung verlangen.

9. Für Ehegatten gilt ein gemeinsames Testament.
Ehepaare haben verschiedene Möglichkeiten für ein Testament. Sie können ein gemeinsames Testament erstellen, das sie mit beiden Unterschriften bestätigen. Die zweite Variante ist, dass jeder Ehepartner ein eigenes Testament aufsetzt. Der Vorteil hierbei ist, dass die einzelnen Testamente jederzeit widerrufbar sind. Und als letzte Möglichkeit gibt es das sogenannte „Berliner Testament“, in dem die Ehepartner festlegen, dass ihre Kinder erst erben, wenn beide Eltern verstorben sind.
10 . Erben müssen unbedingt den letzten Willen des Erblassers erfüllen.
Werden im Testament Dinge verlangt, die die Erben vor große Probleme stellen, sollten diese sich zusammensetzen. Denn wenn alle Miterben einverstanden sind, können sie sich in der Regel über den Inhalt des Testaments hinwegsetzen. Ausnahme: Wurde ein Testamentsvollstrecker angeordnet, brauchen die Erben auch dessen Zustimmung, wenn sie sich gegen den letzten Willen des Verstorbenen entscheiden. Als letzte Möglichkeit können die Erben ein Testament anfechten und für unwirksam erklären lassen. Falsche Formulierungen oder Missachtungen der Formvorschriften können schnell dazu führen, dass ein Testament für nichtig erklärt wird.

Auch wenn die meisten von uns nicht gern über den Tod sprechen und die Gedanken daran beiseiteschieben, ist er doch Teil des Lebens. Nun weißt du, warum es oftmals besser ist, ein Testament zu verfassen, und welche Rechte du hast, wenn ein Erbe auf dich zukommt.
Quellen: erbmanufaktur, mymoria, beratung
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