Eine Katze zu halten und ihr gleichzeitig frische Luft und Naturerlebnisse zu ermöglichen, ist in der Stadt oft nur über einen gesicherten Balkon möglich. Katzennetze oder -gitter sind dabei die Lösung der Wahl, um deinen Samtpfoten einen sicheren Aufenthalt im Freien zu garantieren. Doch viele Katzenbesitzer fragen sich: Ist ein Katzennetz auf dem Balkon erlaubt? Die Antwort darauf ist nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Inhaltsverzeichnis
Ist ein Katzennetz auf dem Balkon erlaubt: Was sagt der Mietvertrag?
Der erste Blick sollte deinem Mietvertrag gelten. Manche Vermieter haben spezifische Klauseln zur Balkonnutzung oder zu baulichen Veränderungen. Manchmal findest du auch Hinweise in der Hausordnung. Gibt es keine konkreten Angaben, bedeutet das nicht automatisch freie Bahn. Grundsätzlich gilt: Bauliche Veränderungen, die in die Substanz des Gebäudes eingreifen, bedürfen der Genehmigung des Vermieters.
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Verschiedene Befestigungsmethoden werden rechtlich unterschiedlich bewertet. Ein Katzennetz, das mit Klemmstangen ohne Bohren oder Schrauben befestigt wird, gilt in der Regel nicht als bauliche Veränderung. Solche reversiblen Installationen sind meist auch ohne explizite Erlaubnis zulässig, solange sie die Bausubstanz nicht beschädigen und das Erscheinungsbild des Hauses nicht wesentlich verändern.

Die Genehmigung des Vermieters einholen
Bei Methoden, die Bohren erfordern, sieht die Sache anders aus. Hier solltest du unbedingt die schriftliche Genehmigung deines Vermieters einholen. Ein höfliches Schreiben, in dem du dein Vorhaben erklärst und die Vorteile eines Katzennetzes (Sicherheit für dein Tier, keine herabfallenden Gegenstände) hervorhebst, kann hilfreich sein.
Viele Vermieter stimmen zu, wenn du zusicherst, das Netz bei Auszug rückstandslos zu entfernen und eventuelle Bohrlöcher fachgerecht zu verschließen. Einige verlangen möglicherweise eine Kaution für mögliche Schäden oder bestehen auf eine professionelle Installation.
Der Blick auf die Eigentümergemeinschaft
Lebst du in einer Eigentumswohnung oder ist dein Vermieter Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), wird es komplizierter. Hier kann die Entscheidung über ein Katzennetz auch von der Eigentümergemeinschaft abhängen. In einigen Fällen hat die WEG in ihrer Gemeinschaftsordnung festgelegt, dass die Fassade nicht verändert werden darf – auch nicht durch Katzennetze.
Allerdings haben Gerichte in den letzten Jahren zunehmend zugunsten von Katzenbesitzern entschieden. So urteilte der Bundesgerichtshof 2019, dass die Installation eines Katzennetzes grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehören kann, sofern dies mit Rücksicht auf die berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Hausbewohner geschieht.
Tipps für eine konfliktfreie Installation
Um Probleme zu vermeiden, solltest du einige praktische Aspekte beachten:
- Wähle hochwertige, unauffällige Netze in dezenten Farben
- Bevorzuge, wenn möglich, Befestigungssysteme ohne Bohren
- Stelle sicher, dass das Netz straff gespannt ist und nicht im Wind flattert
- Achte darauf, dass das Netz den Gesamteindruck des Gebäudes nicht allzu stark beeinträchtigt
- Hole unbedingt eine schriftliche Genehmigung ein, wenn Bohrungen nötig sind
Mit dem richtigen Vorgehen steht deinem katzensicheren Balkon meist nichts im Wege. Deine Samtpfoten werden es dir mit glücklichen Sonnenstunden und sicheren Frischluftabenteuern danken – und du hast die Gewissheit, dass dein Liebling nicht in die Tiefe stürzen kann.

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Quelle: anwalt.de