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Warum der Kirschlorbeer in deutschen Gärten bald verboten sein könnte

Der Kirschlorbeer ist als Hecke in vielen deutschen Vorgärten zu finden. In der Schweiz wird er zukünftig verboten sein. Hier erfährst du, wieso.

Kirschlorbeerhecke im Garten vor einem
© IMAGO / McPHOTO

Interessante Garten-Ideen.

Der gute alte Kirschlorbeer. Hierzulande schirmt er Hunderttausende Vorgärten vor allzu vorwitzigen Nachbarn ab. Weil er so blickdicht ist, aber auch wegen seines immergrünen Blattwerks ist die Pflanze bei sehr vielen ein Muss im Garten. Naturschützer bemängeln jedoch, dass die Pflanze heimischen Insekten wenig zu bieten hat.

Aber sollte man sie deswegen verbieten? Und was bedeutet das für Menschen, die eine solche Hecke in ihrem Garten stehen haben? All das erfährst du in diesem Artikel.

Kirschlorbeer: in der Schweiz bald verboten

Ab dem 1. September 2024 wird der Kirschlorbeer, auch bekannt als Lorbeerkirsche, in der Schweiz verboten. Grund für das Verbot ist der Umweltschutz. Denn der Kirschlorbeer gehört zur Gruppe der invasiven Neophyten. Laut dem Naturschutzbund NABU bieten diese heimischen Tieren kaum einen Nutzen. Und nicht nur das – sie können die einheimische Pflanzenwelt verdrängen.

Kirschlorbeerhecke im Garten vor einem Haus.
Foto: IMAGO / McPHOTO

Neben dem Kirschlorbeer sind auch andere invasive Pflanzen wie der Schmetterlingsstrauch von diesem Verbot betroffen. Das Verbot soll verhindern, dass die invasiven Pflanzen zunehmend in die Umwelt gelangen, sich immer weiter ausbreiten und dort ökologisch wertvollere Sorten verdrängen.

Doch aufgepasst: Das Verbot richtet sich gegen die Vermehrung. Ein Kirschlorbeer, der bereits in einem Schweizer Garten wächst, muss deswegen nicht gleich herausgerissen werden. Es bedeutet nur, dass dort bald keine derartige Hecken mehr verkauft werden dürfen.

Kirschlorbeer in der Nahaufnahme
Foto: Olya GY – stock.adobe.com

In Deutschland ist er bisher noch nicht verboten

Auch in Deutschland sind zahlreiche Pflanzen auf der Liste aufgeführt, für die EU-weite Besitz- und Vermarktungsverbote bestehen. Bisher stehen der Kirschlorbeer und Schmetterlingsstrauch nicht auf der Verbotsliste. Sie werden jedoch vom Bundesamt für Naturschutz als potenziell invasiv eingestuft.

Heckenschere und Kirschlorbeer.
Foto: IMAGO / Zoonar

Das heißt mit anderen Worten: Erstmal Entwarnung, denn ein allgemeines Verbot lässt sich daraus nicht wirklich ableiten. Deutsche Heckenliebhaber dürfen also aufatmen. Doch die Einstufung der Lorbeerkirsche als potenziell invasiv deutet darauf hin, dass es in Zukunft auch hierzulande einmal zu einem Verkaufsverbot kommen könnte.

Quelle: merkur, t-online
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