Beim Ausmisten der Rumpelkammer kamen viele schöne Dinge ans Licht, die eigentlich zum Wegwerfen viel zu schade sind? Kleinanzeigen-Portale im Internet bieten eine bequeme Möglichkeit, solche Schätze zu verkaufen. Auch man selbst findet dort immer wieder gebrauchte Dinge zu einem unschlagbaren Preis.
Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Kleinanzeigen-Artikel nach unten scrollen.)
Allerdings sind Internet-Flohmärkte – wie eBay, markt.de oder Quoka – bei Betrügern ebenso beliebt. Ob PayPal-Masche, Dreiecksbetrug oder Abholtrick – die Gauner sind äußerst einfallsreich. Um dich davor zu schützen, werden im Folgenden 6 verbreitete Tricks der Kleinanzeigen-Betrüger erklärt: 1.) PayPal-Masche Opfer: Käufer Dieser Trick ist bei den Gaunern sehr beliebt. Denn er ist unkompliziert, weil er eine Lücke im PayPal-System ausnutzt. Der Betrüger bietet dem Kunden an, die PayPal-Zahlungsart „Freunde & Familie“ auszuwählen – gewissermaßen als kleines Entgegenkommen für den günstigen Preis, da auf diese Weise keine Gebühren für den Verkäufer anfallen. Der Kunde hebelt mit der Zahlungsart jedoch den Käuferschutz aus. Wird die Ware nicht oder nicht in der gewünschten Form geliefert, hat man keine Chance, sein Geld zurückzubekommen. Tipp: Bei PayPal niemals die Zahlungsart „Freunde & Familie“ auswählen, wenn du Online-Geschäfte tätigst. 2.) Dreiecksbetrug Opfer: Verkäufer Der Dreiecksbetrug kommt vor allem bei Produkten vor, die im Internet sehr begehrt sind: gebrauchte Smartphones, Foto-Zubehör oder Modeartikel. Der Betrüger meldet sein Interesse an dem zum Verkauf stehenden Produkt. Gleichzeitig annonciert er auf der Plattform ein fiktives Verkaufsangebot für dasselbe Produkt zum gleichen Preis. Auch die Daten für die PayPal-Zahlung oder Banküberweisung übernimmt er vom Verkäufer. Geht ein anderer Käufer nun auf die fiktive Annonce ein, überweist dieser das Geld auf das richtige Konto – der Verkäufer sendet das Produkt jedoch unwissentlich an die falsche Adresse, nämlich an den Betrüger. Der Käufer, der den Betrag gezahlt hat, steht ohne Ware da und wird früher oder später sein Geld vom Kontoinhaber zurückfordern. Tipp: Immer überprüfen, ob die Versandadresse mit der Adresse des Käufers übereinstimmt.
Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Kleinanzeigen-Artikel nach unten scrollen.)
Allerdings sind Internet-Flohmärkte – wie eBay, markt.de oder Quoka – bei Betrügern ebenso beliebt. Ob PayPal-Masche, Dreiecksbetrug oder Abholtrick – die Gauner sind äußerst einfallsreich. Um dich davor zu schützen, werden im Folgenden 6 verbreitete Tricks der Kleinanzeigen-Betrüger erklärt: 1.) PayPal-Masche Opfer: Käufer Dieser Trick ist bei den Gaunern sehr beliebt. Denn er ist unkompliziert, weil er eine Lücke im PayPal-System ausnutzt. Der Betrüger bietet dem Kunden an, die PayPal-Zahlungsart „Freunde & Familie“ auszuwählen – gewissermaßen als kleines Entgegenkommen für den günstigen Preis, da auf diese Weise keine Gebühren für den Verkäufer anfallen. Der Kunde hebelt mit der Zahlungsart jedoch den Käuferschutz aus. Wird die Ware nicht oder nicht in der gewünschten Form geliefert, hat man keine Chance, sein Geld zurückzubekommen. Tipp: Bei PayPal niemals die Zahlungsart „Freunde & Familie“ auswählen, wenn du Online-Geschäfte tätigst. 2.) Dreiecksbetrug Opfer: Verkäufer Der Dreiecksbetrug kommt vor allem bei Produkten vor, die im Internet sehr begehrt sind: gebrauchte Smartphones, Foto-Zubehör oder Modeartikel. Der Betrüger meldet sein Interesse an dem zum Verkauf stehenden Produkt. Gleichzeitig annonciert er auf der Plattform ein fiktives Verkaufsangebot für dasselbe Produkt zum gleichen Preis. Auch die Daten für die PayPal-Zahlung oder Banküberweisung übernimmt er vom Verkäufer. Geht ein anderer Käufer nun auf die fiktive Annonce ein, überweist dieser das Geld auf das richtige Konto – der Verkäufer sendet das Produkt jedoch unwissentlich an die falsche Adresse, nämlich an den Betrüger. Der Käufer, der den Betrag gezahlt hat, steht ohne Ware da und wird früher oder später sein Geld vom Kontoinhaber zurückfordern. Tipp: Immer überprüfen, ob die Versandadresse mit der Adresse des Käufers übereinstimmt.
Quellen: computerbild, onlinehaendler-news
Vorschaubild: ©Flickr/Aranetti