Eine ordentliche und saubere Wohnung sollte im Interesse aller Mieter sein. Staubwischen und Staubsaugen, schmutzige Wäsche verräumen, Geschirr abwaschen und die Toilette putzen, sind Bestandteile der normalen Putzroutine. Doch gehören zur regelmäßigen Reinigung auch die Fenster dazu? In diesem Beitrag klären wir die Frage, ob Mieter verpflichtet sind, ihre Fenster zu putzen.
Fensterputzen in der Mietwohnung: Wer ist zuständig?
Fensterputzen – Allein der Gedanke daran löst bei vielen Menschen akute Unlust aus. Die unbeliebte, aber leider notwendige Aufgabe im Haushalt, schiebst vielleicht auch du gerne vor dir her. Aktuell ist es ja auch noch kein richtiges Fensterputzwetter, oder? Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn du in einer Mietwohnung lebst? Kann dein Vermieter verlangen, dass du als Mieter deine Fenster putzt? Oder ist vielleicht sogar er in der Pflicht, in deiner Wohnung für klare Sicht zu sorgen? Wir klären auf!
Grundsätzlich gilt: Fensterputz ist Mietersache

Du hast es dir bestimmt schon gedacht, aber hier kommt es noch einmal ganz offiziell: Du bist als Mieter selbst für saubere Fenster verantwortlich. Dazu gehören neben dem Reinigen des Glases, auch das Putzen der Fensterrahmen und Fensterbänke. Dieser allgemeine Putzauftrag fällt in den Bereich der sogenannten „ordentlichen Instandhaltung“ der Wohnung, die der Mieter laut Mietvertrag übernehmen muss.
Ein eigener Abschnitt im Mietvertrag bezüglich der Häufigkeit des Fensterputzens ist hingegen unüblich. Da, durch verschmutzte Fenster in der Regel keine Gefährdung oder Verschlechterung der Mietwohnung zu erwarten ist, wäre solch eine Klausel also unwirksam. Anders sieht es hingegen aus, wenn beim Malern Farbspritzer auf das Glas gelangen. Dann musst du als Mieter die Fenster natürlich putzen, oder dein Vermieter kann dir die Reinigungskosten in Rechnung stellen.
Du bist als Mieter für das Fensterputzen selbst verantwortlich, eine generelle Pflicht besteht jedoch nicht. Solltest du deine Fenster, Fensterrahmen und Fensterbänke jedoch verwahrlosen und dadurch ein Schaden an der Bustanz drohen, musst du als Mieter deine Fenster putzen.
Was passiert bei schwer zugänglichen Fenstern?
Du hast eine tolle Wohnung in einer alten Fabrik ergattert und dich sofort in die riesige Fensterfront verliebt? Oder deine Wohnstube verfügt über ein Fenster, das nur von außen zugänglich ist und sich nicht öffnen lässt? Bedenke, dass das Fensterputzen hier zu einer echten Herausforderung werden kann. Denn sowohl die Reinigung der Innen- als auch Außenflächen deiner Fenster fallen in deinen Zuständigkeitsbereich.
Lesetipp: Sind Putzroboter wirklich sinnvolle Helfer im Haushalt?
Möchtest du also für klare Sicht an der imposanten Fensterfront sorgen oder das Oberlicht von Dreck und Schlieren befreien, musst du dich selbst um eine spezielle Ausrüstung kümmern und mit Eimer und Lappen in die Höhe kraxeln. Ausnahmen gibt es nur, wenn in deinem Mietvertrag hierzu etwas anderes vereinbart wurde.
Auch wenn Fensterputzen nicht zu den spaßigen Aufgaben gehört, ist es ein notwendiges Übel, das im Mietverhältnis oft dem Mieter überlassen wird. Eine Pflicht zum Putzen besteht hingegen nicht. Aber wer möchte schon in einer Wohnung leben, deren Blick nach draußen durch schmutzige Fenster getrübt ist?
Quelle: myhomebook.de, promietrecht.de
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