Fahrradfahrer, Fußgänger und Autofahrer werden im Straßenverkehr wahrscheinlich keine Freunde mehr. Der Fußgänger schimpft über den rücksichtslosen Fahrradfahrer, dieser wiederum beschwert sich über drängelnde Autofahrer, die ihrerseits Fußgänger und Fahrradfahrer wegen ihrer leichtsinnigen Fahrbahnnutzung nicht leiden können. Bei allem Ärger legt die Straßenverkehrsordnung eigentlich genau fest, wie sich jeder einzelne Verkehrsteilnehmer zu verhalten hat. Und doch gibt es immer wieder Situationen, die genervtes Kopfschütteln hervorrufen, so zum Beispiel, wenn nebeneinander Fahrrad gefahren wird. Ist das eigentlich erlaubt? Hier gibt es die Antwort!
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Was erlaubt ist und was nicht
Du kennst das sicher: Du radelst gemütlich mit einem Freund oder einer Freundin durch die Stadt und möchtest dich dabei unterhalten. Natürlich ist es da am einfachsten, nebeneinander Fahrrad zu fahren. Doch kaum tust du das, hupt hinter dir ein genervter Autofahrer. Aber hat er überhaupt das Recht, sich aufzuregen?

Die gute Nachricht zuerst: Nebeneinander Fahrrad fahren ist grundsätzlich erlaubt! Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) bestätigt, dass du mit einem Radpartner Seite an Seite unterwegs sein darfst. Aber – und das ist der wichtige Teil – nur solange du niemanden behinderst.
Eine Behinderung liegt vor, wenn andere Verkehrsteilnehmer euch nicht überholen können, obwohl sie es könnten, wenn ihr hintereinander fahren würdet. Stell dir vor, du bist auf einer schmalen Straße unterwegs und zwei Radfahrer blockieren die gesamte Fahrbahn – das würde dich als Autofahrer auch nerven.
Auf einer normalen Straße mit zwei Fahrbahnen spricht jedoch nichts dagegen, nebeneinander Fahrrad zu fahren. Dies kann sogar der Sicherheit der Radfahrer dienen, da Autos sie nur dann überholen können, wenn kein Gegenverkehr kommt. Oftmals wird der nötige Abstand beim Überholen nämlich nicht eingehalten und das überholende Auto drängelt sich zwischen Radfahrer und Gegenverkehr.
Hinweis: Der Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers liegt zwischen 1,5 bis 2 Meter.
Hier darf man immer nebeneinander Fahrrad fahren
Es gibt zwei Ausnahmen, bei denen du immer nebeneinander fahren darfst, egal wie eng es ist:
- In Fahrradstraßen – hier haben Radfahrer grundsätzlich Vorrang!
- In einem geschlossenen Verband ab 16 Radfahrern – dies ist vor allem bei Radtourengruppen oder Demonstrationen der Fall.
In diesen Fällen müssen sich die Autofahrer hinter euch einreihen, wenn nicht genug Platz zum Überholen ist.
Was kostet ein Verstoß?
Solltest du doch einmal andere Verkehrsteilnehmer behindern, während du nebeneinander fährst, wirst du zur Kasse gebeten. Bei einer einfachen Behinderung werden 20 Euro fällig, 25 Euro sind es, wenn du jemanden mit deiner Fahrweise gefährdest. Sollte es durch das nebeneinander Fahrrad fahren zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung kommen, musst du 30 Euro berappen.
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Fazit: Mit Rücksicht ist vieles möglich
Nebeneinander Fahrrad fahren ist also erlaubt, solange du dabei niemanden behinderst. Es ist die perfekte Möglichkeit, um sich während der Tour auszutauschen oder Absprachen zu treffen. Also genieße das gemeinsame Radeln – aber behalte immer im Blick, ob euch jemand überholen möchte. Sich kurz hintereinander einzureihen, damit die hinter euch fahrenden Fahrzeuge überholen können, glättet die angespannten Wogen im Straßenverkehr. Und für alle genervten Autofahrer: Ein bisschen mehr Gelassenheit schadet nicht. Schließlich ist jeder Radfahrer ein Auto weniger im Stau!

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