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10 skurrile Fälle, in denen Arbeitnehmer Recht bekamen

Von einem guten Arbeitsverhältnis profitiert eigentlich jeder. Allerdings landen immer wieder Klagen vor dem Richter, bei denen man nur den Kopf schütteln kann.

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Von einem guten Arbeitsverhältnis profitiert eigentlich jeder: der Beschäftigte, weil er immerhin einen großen Teil seiner Lebenszeit für die Firma einsetzt; der Arbeitgeber, weil motivierte Mitarbeiter viel produktiver sind als unzufriedene. Allerdings landen immer wieder Arbeitnehmer-Klagen vor dem Richter, bei denen man nur den Kopf schütteln kann.

Die folgenden Beispiele machen auf kuriose Weise deutlich, was in der Beziehung zwischen Brötchengeber und Angestelltem alles schieflaufen kann – und in welchen Fällen die Gerichte den Arbeitnehmer im Recht sehen.

1. Angezogen auf dem Klo

Ein 80-jähriger Firmenchef aus Schwaben wusste gern etwas genauer über das Bescheid, was seine Untergebenen so trieben, und machte einen Kontrollgang durch die sanitären Anlagen. Dabei kroch er auch auf den Fußboden, um unter die Klotüren blicken zu können. Prompt entdeckte er einen Beschäftigten mit angezogener Hose auf der Schüssel. Der Patriarch nahm seine Kamera und knipste über die Klotür hinweg ein Beweisfoto für die fristlose Kündigung. Das Gericht hielt ein solches Vorgehen für unzulässig. Klospionage ist nicht erlaubt.

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2. Puffauto

Mit rheinischem Frohsinn wollte ein Kaffeeauslieferer auf sich aufmerksam machen: Großflächige Aufkleber auf der Seitentür erweckten den Anschein, im Lieferwagen räkele sich eine nackte Frau; auf der Fahrertür sah es aus, als sitze der Chauffeur auf einem Sack Kaffeebohnen. Als das Gefährt auch noch rote Radkappen bekommen sollte, platze dem Fahrer der Kragen. „Mit so einem Puffauto fahre ich nicht“, brüllte der 49-Jährige seinen Chef an – und wurde auf der Stelle entlassen. Prinzipiell fand das Gericht den Dienstwagen zwar durchaus zumutbar, allein aufgrund eines einzigen Ausrasters könne einem verdienten Mitarbeiter aber nicht so einfach gekündigt werden. Eine Abmahnung hätte gereicht.

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3. Urlaubsgrüße aus dem Grab

Eines Tages ging bei einem westfälischen Lebensmittelhändler ein seltsamer Brief ein. Die Witwe eines Mitarbeiters, der lange schwer krank gewesen war, forderte den entgangenen Urlaubsanspruch ein. Aufgrund seiner Krankheit habe ihr Mann 140 Urlaubstage nicht in Anspruch nehmen können, die wolle sie, als Erbin, nun in Höhe von 16.000 Euro ausgezahlt bekommen. Die deutschen Richter verwarfen die Klage: Ein Toter braucht keine Erholung. Anders sah es der Europäische Gerichtshof. Der Urlaubsanspruch sei ein derart zentrales Recht, dass er mit dem Tod nicht einfach weggewischt werden könne.

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4. Arbeitsunfall im Suff

Feuchtfröhlich ging es nach einer Betriebsratsversammlung zu – etwas zu sehr für einen der Betriebsräte. Er war so besoffen, dass er stürzte und für längere Zeit verletzungsbedingt arbeitsunfähig war. Das Unternehmen wollte darin keinen Arbeitsunfall erkennen, die Richter allerdings schon. Zum einen sei in der geselligen Runde auch Dienstliches besprochen worden. Zum anderen habe sich der Sturz auf dem Rückweg zum Hotelzimmer ereignet, das sei als Arbeitsweg zu werten. Na dann: Prost!

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5. Schikane

Ein Arbeitnehmer muss sich nicht alles gefallen lassen. Das stellten die Richter im folgenden Fall unmissverständlich klar. Da hatte ein Chef seinen Mitarbeiter im Büro eingesperrt, um ihn dort das Telefonbuch abtippen zu lassen, und Gänge zum Klo nur unter Begleitung erlaubt. Dies habe mit der Gewährleistung des Betriebsgeschehens nichts zu tun, so das Gericht, sondern sei reine Schikane. Ins Büro des Horrors muss der Angestellte jetzt nicht mehr, er wird aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlt.

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6. Duz-Pflicht

Manche Unternehmen wollen jung, frisch und familiär wirken. Ungefragt wird daher jeder Mitarbeiter geduzt und mit Vornamen angeredet – ob er will oder nicht. Das ist nicht in Ordnung, entschied ein Gericht. Jeder Mensch hat das Recht auf eine respektvolle Anrede. Allerdings sollte man das frühzeitig klarstellen: Der Beschäftigte einer schwedischen Bekleidungskette hatte das penetrante Duzen zwei Jahre lang ertragen, bis er klagte. Das war dem Gericht zu lang. Die formlose Anrede war nach Ansicht der Richter bereits zum Bestandteil seiner Tätigkeit geworden. Die Moral von der Geschicht‘: Gleich melden, wenn einem was nicht passt.

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7. Farbe der Unterhose

Wie viel Individualität ist bei der Arbeit erlaubt? So viel, wie der Job verträgt. Eine Security-Firma, die am Flughafen die Passagiere kontrolliert, legte diesen Grundsatz recht eng aus. Sie erließ Vorschriften, welche Farbe die Unterwäsche ihrer Mitarbeiter haben solle, wie die Haare gefärbt werden dürften und wie lang und bunt die Fingernägel zu sein hätten. Das Gericht nickte das Regelwerk weitgehend ab: Nur die Farbe der Haare und der Nägel habe mit der reibungslosen Abwicklung der Flughafenkontrollen nichts zu tun. Die Paradiesvögel atmen auf.

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8. Klo mit Stoppuhr

Der Chef einer Rechtsanwaltskanzlei zückte bei jedem Toilettengang seines Mitarbeiters die Stoppuhr, übertrug die Verweildauer in sein Notizheft, um sie dann am Monatsende vom Gehalt abzuziehen. Der Fall landete vor Gericht. Dort stellten die Richter klar, dass, wer einen Menschen einstellt, damit zu rechnen hat, dass dieser auch mal austreten muss. Der Aufenthalt auf dem Keramik-Thron ist daher kein Grund, den Lohn zu kürzen. Es gibt auch keine Obergrenze für die Verweildauer. Man fragt sich derweil, ob der penible Chef selbst nichts Besseres zu tun hatte.

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9. Mit Leichenwagen zum Einkauf

Ein Firmenwagen gilt in aller Regel als besonderes Bonbon: als Zusatzvergütung, Auszeichnung und Vertrauensbeweis. Was aber, wenn die Firma ein Bestattungsunternehmen und das Dienstauto ein Leichenwagen ist? Das Landgericht Köln entschied: Wer seinem Angestellten einen Firmenwagen verspricht, muss auch dafür sorgen, dass das Auto auch privat nutzbar ist. Es sei aber nicht zumutbar, die Kinder in einem Leichenwagen zur Schule zu bringen oder mit diesem Gefährt zum Einkaufen zu fahren. Beim Tod hört der Spaß auf.

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10. Lästern erlaubt

Ein Außendienstmitarbeiter war seinem Vorgesetzten zweimal auf der Straße begegnet, ohne ihn zu grüßen. Der ignorierte Chef fühlte sich beleidigt und kündigte dem Mann. Zu Unrecht, meinte das Gericht: Ein verweigerter Gruß ist keine Beleidigung. Auch, dass hinter seinem Rücken über ihn gelästert wird, muss ein Arbeitgeber hinnehmen. Das befanden die Richter im Fall einer Pflegekraft, die mit einer Kollegin über ihren Chef hergezogen hatte. Als der davon erfuhr, wurde er rasend und entließ die Frau im Handstreich. Es gibt allerdings überhaupt keine Pflicht, dass Mitarbeiter von ihrem Vorgesetzten positiv denken, machten die Richter deutlich.

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Ob man etwas aus diesen skurrilen Arbeitnehmer-Klagen lernen kann? Arbeitsgerichte sind dazu da, die ungleiche Machtverteilung von Brötchengeber und Angestelltem auszugleichen. Denn der Unternehmer kann zwar mit gutem Recht darauf beharren, dass die Arbeit zuverlässig erledigt und der Arbeitsvertrag eingehalten wird. Aber Beschäftigte sind keine „Untertanen“ und haben es verdient, mit Respekt behandelt zu werden. Immerhin sind die Mitarbeiter ebenso am Unternehmenserfolg beteiligt wie die Chefs.

Hier erfährst du noch, welche unwirksamen Klauseln vermutlich auch in deinem Mietvertrag stehen und Gründe für eine Mietminderung darstellen.

Quellen: sueddeutschespiegelfocusverkehrsrundschau

Vorschaubilder: ©pinterest/ariel ©facebook/Kaffeegenuss Bovelett