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Social Media: Das passiert mit deinen Accounts nach dem Tod

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Niemand denkt gern über den eigenen Tod nach. Doch an ihm führt kein Weg vorbei. Während die meisten zumindest ungefähr wissen, was nach ihrem Tod mit Geld und Haus passieren wird, sieht es bei den Social-Media-Accounts im Internet oft anders aus.

Es gibt Statistiken, die zeigen, dass alle zwei Minuten ein Facebook-Nutzer verstirbt. In den allermeisten Fällen obliegt es den Angehörigen, sich um den Nachlass zu kümmern, auch um den digitalen. Weil die wenigsten Menschen ihren Angehörigen die Zugangsdaten für ihre Social-Media-Accounts hinterlassen, ist es gut zu wissen, wie unterschiedlich die verschiedenen Portale mit dem Tod eines Nutzers umgehen.

Wie erfahren Social-Media-Anbieter vom Tod eines Nutzers?

Ohne das Zutun von Angehörigen erfahren Social-Media-Anbieter in der Regel nicht, wenn ein Nutzer verstorben ist. Deshalb kann es durchaus vorkommen, dass nach dem Tod weiterhin Geburtstagserinnerungen und gemeinsame Fotos automatisch geteilt werden oder entfernte Facebook-Freunde der Person weiterhin gratulieren, weil sie noch nicht von deren Tod erfahren haben. Wer seine Angehörigen nicht mit solchen Szenarien konfrontieren oder ihnen zusätzliche Kosten für digitale Nachlassverwalter aufbürden will, kann ganz leicht selbst und kostenlos vorsorgen.

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Facebook

Facebook bietet die Möglichkeit an, nicht nur den Account des Verstorbenen zu löschen, sondern auch das Profil in den sogenannten Gedenkzustand zu versetzen. Dafür stellt Facebook ein Formular und weitere Informationen im Hilfebereich bereit. Sowohl für die Löschung des Kontos als auch für das Versetzen des Profils in den Gedenkzustand benötigt das soziale Netzwerk eine Kopie der Todesurkunde. Eine Herausgabe der Zugangsdaten ist jedoch ausgeschlossen.

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Instagram

Da Instagram zu Facebook gehört, handhabt diese Plattform den Tod eines Users ähnlich. Bei Instagram können aber auch Nicht-Angehörige die Plattform über den Tod eines Users informieren. Es ist zwar ein Nachweis erforderlich, dabei kann es sich aber auch um den Link zu einer Todesanzeige oder einem Nachrichtenartikel handeln. Erhält Instagram die Nachricht über den Tod, kann das Konto genau wie bei Facebook in einen Gedenkzustand versetzt oder gelöscht werden. Eine Löschung kann aber nur durch Angehörige und offizielle Dokumente wie Sterbe-, Geburtsurkunde oder Erbschein erfolgen.

Während bei Facebook klar erkennbar ist, dass ein Account sich im Gedenkzustand befindet, unterscheidet sich das Instagram-Konto eines Verstorbenen nicht von dem eines lebenden Benutzers. Es werden auch keine Beiträge oder Kommentare gelöscht. Instagram versichert seinen Nutzern allerdings, dass man versucht zu verhindern, dass Verweise auf Konten Verstorbener die Angehörigen und Freunde verärgern.

Twitter

Bei Twitter gibt es nur die Möglichkeit, den Account nach dem Tod vollständig zu löschen. Um eine solche Löschung zu beantragen, benötigen Angehörige oder eine bevollmächtigte Person eine Kopie der Sterbeurkunde und des Personalausweises des/der Verstorbenen. Nach der Überprüfung wird das Konto deaktiviert. Zuvor veröffentlichte Inhalte werden allerdings nicht gelöscht. Auch Twitter gibt keine Log-in-Daten heraus, selbst wenn du jemanden vor deinem Tod bevollmächtigst.

YouTube

Das YouTube-Profil wird durch den eigenen Google-Account verwaltet und muss dementsprechend auch dort deaktiviert werden. Bei den Einstellungen der Kontoaktivität kann bestimmt werden, wer nach dem Tod Zugriff auf den Account hat oder ob das Profil gelöscht werden soll. Nach einer von dir festgelegten Zeit der Inaktivität wird die Vertrauensperson deiner Wahl kontaktiert. Was du in diese Nachricht schreibst, bleibt dir überlassen.

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Snapchat

Snapchat bietet im Todesfall nur die Löschung des Nutzerprofils an. Dazu benötigt die Social-Media-Plattform eine Kopie der Sterbeurkunde. Wer möchte, dass eine Vertrauensperson auf das Konto zugreifen kann, muss ihr die Anmeldedaten vor dem Tod mitteilen.

TikTok

Das noch recht junge Netzwerk „TikTok“ hat keine expliziten Regelungen, wenn ein User verstirbt. Angehörige benötigen für die Löschung des Profils zwingend die Zugangsdaten des Users.

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Pinterest

Die Konten von Pinterest-Nutzern werden nach Vorlage einer Sterbeurkunde gelöscht. Aber auch Pinterest gibt keine Anmeldedaten an Dritte heraus oder lässt diese Informationen vom Konto des Verstorbenen abrufen – egal, in welcher Beziehung die Parteien zueinander stehen.

WhatsApp

Auch bei WhatsApp gibt es nur die Möglichkeit, einen Account zu löschen. Nach dem Löschen wird die Person aus allen Gruppen entfernt und es kann nicht mehr auf das Konto zugegriffen werden.

WhatsApp-Accounts werden normalerweise nach 120 Tagen Inaktivität automatisch gelöscht. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine neue Anmeldung bei diesem Messenger-Dienst, sind sämtliche Daten des Verstorbenen unwiderruflich verloren.

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E-Mail-Konten

Um E-Mail-Konten von Verstorbenen zu löschen, benötigen die Hinterbliebenen in der Regel einen Erbschein, ggf. zusätzlich die Sterbeurkunde. Da es von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt ist, sollten sich die Angehörigen mit dem konkreten E-Mail-Anbieter in Verbindung setzen, um zu klären, welche Dokumente notwendig sind. So bekommen sie Zugang zum Konto und können es selbständig löschen.

Google

Google hat sich intensiver mit dem Thema beschäftigt und bietet die Möglichkeit, Angehörigen alle wichtigen Zugangsdaten zu vererben. Im sogenannten Kontoinaktivität-Manager kannst du bestimmen, was mit deinem Account geschieht, wenn du längere Zeit inaktiv warst. Du kannst entscheiden, ob eine Nachricht hinterlassen und deine Kontoinformationen übergeben werden sollen oder ob Google dein Konto nach Ablauf einer von dir bestimmten Zeit löschen soll.

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Weil der digitale Nachlass immer wichtiger wird, sollte man schon zu Lebzeiten vorsorgen. Oft können selbst die engsten Verwandten keinen Zugang zum Profil des Verstorbenen erhalten und nur eine Deaktivierung veranlassen. Deshalb ist es wichtig, die Zugangsdaten zu den eigenen Accounts an einem sicheren Ort zu hinterlegen oder einer Vertrauensperson zu übergeben.

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Quellen: desired, rp-online
Vorschaubilder: ©pinterest/usnews ©flickr/cybrgrl