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Das ist der Unterschied zwischen „spülmaschinengeeignet“ und „spülmaschinenfest“

Hast du dich auch schon einmal gefragt, was der Unterschied zwischen spülmaschinengeeignet und spülmaschinenfest ist? Hier erfährst du es!

Eingeräumte Spülmaschine.
© IMAGO / Design Pics

Die besten Tipps und Kniffe für eine gut organisierte Küche gibt es hier! (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Geschirr im Geschirrspüler spülen, ist denkbar einfach: dreckiges Geschirr rein, Knopf drücken und fertig. Doch halt! Ganz so einfach ist es dann doch nicht, schließlich verträgt nicht jedes Geschirr- und Besteckteil die Maschinenwäsche. Wenn du dich auch schon einmal gefragt hast, ob ein bestimmtes Stück spülmaschinengeeignet oder spülmaschinenfest ist, solltest du schnell weiterlesen.

Herstellersymbole sollen hier eigentlich helfen – und stiften gleichzeitig Verwirrung, wie Verbraucherschützer kritisieren. Denn die Symbole sind nicht nur uneinheitlich, sondern ihre Bedeutung ist auch nur den wenigsten Menschen vertraut, was zu äußerst ärgerlichen Überraschungen führt.

Was bedeutet das Geschirrsymbol?

Die meisten Irritationen stiftet wohl das Glas-Gabel-Symbol, das häufig auf Geschirr und Vorratsdosen zu finden ist. Warum es manchmal aufgedruckt ist, manchmal aber nicht, und warum das Symbol im Grunde nichts darüber aussagt, ob das Geschirr in die Spülmaschine darf – das erfährst du hier.

Boden einer IKEA-Tasse.
„Spülmaschinenfest“ oder „spülmaschinengeeignet“ – das bedeutet das Symbol auf der Tasse. Foto: Media Partisans/FUNKE Digital

Alles, was für die Zubereitung oder Aufbewahrung von Lebensmitteln gedacht ist, braucht einen entsprechenden Hinweis. Damit lässt sich zum Beispiel eine Salatschüssel von einer Dekoschale unterscheiden. Eine Ausnahme gibt es für Geschirr und Besteck, das eindeutig für den Lebensmittelkontakt bestimmt ist – wie etwa das Brotmesser.

Das Glas-Gabel-Symbol garantiert, dass bei richtigem Gebrauch keine Schadstoffe an Lebensmittel abgegeben werden. Ob der Hinweis dabei auf dem Produkt oder auf der Verpackung steht, ist allerdings egal. Die Verbraucherschutzzentrale NRW kritisiert das. Sie fordert eine einheitliche und dauerhafte Kennzeichnung auf dem Geschirr.

Wichtig: Das Glas-Gabel-Symbol bedeutet nicht, dass das Geschirr automatisch auch in die Spülmaschine darf! Vor allem Küchenutensilien aus Plastik können in der Spülmaschine angegriffen werden, sodass sie sich verformen oder fortan Schadstoffe abgeben. 


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Spülmaschinengeeignet oder spülmaschinenfest? Was ist der Unterschied?

Ob ein Geschirr in die Spülmaschine darf oder nicht, dafür gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Die Angaben der Hersteller sind daher weder einheitlich noch verbindlich. Lediglich bei der Bezeichnung „spülmaschinenfest“ ist das anders. 

  • Spülmaschinengeeignet: Wenn ein Hersteller sein Geschirr als „spülmaschinengeeignet“ oder „spülmaschinentauglich“ bezeichnet, dann kann es in die Spülmaschine. Wie oft und bei welcher Temperatur bleibt jedoch ungewiss. Man muss sich also im Klaren sein, dass sich dieses Geschirr in der Spülmaschine durchaus verformen oder seine Farbe verlieren kann. Das Symbol sieht zudem je nach Hersteller unterschiedlich aus.
  • Spülmaschinenfest: Für die Kennzeichnung „spülmaschinenfest“ gibt es hingegen eindeutige Standards. Und auch das Wasserstrahl-Symbol ist normiert. Da die Zertifizierung als „spülmaschinenfest“ recht aufwendig und teuer ist, findet man sie aber in der Regel nur im Gastro-Bereich oder bei hochpreisigen Produkten. Die Zahl über dem Wasserstrahl-Symbol gibt hierbei an, wie viele Spülmaschinenzyklen das Geschirr garantiert unbeschadet übersteht.

Fazit

Bevor du Geschirr in die Spülmaschine räumst, solltest du herausfinden, ob es auch dafür geeignet ist. Das Glas-Gabel-Symbol hat damit nichts zu tun! Auf der anderen Seite sind die meisten Spülmaschinen-Symbole uneinheitlich. Sie garantieren nicht, dass das Geschirr mehrere Spülgänge oder Spülgänge bei hoher Temperatur übersteht. Hier musst du dich auf dein Auge verlassen – und wenn nötig sprödes, verfärbtes oder verformtes Geschirr ersetzen.

Quelle: verbraucherzentrale.nrw

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