Wenn weder eine Ampel noch ein Verkehrsschild etwas anderes anzeigen, gilt auf deutschen Straßen die „rechts vor links“-Regel. So bisher auch auf Supermarkt-Parkplätzen. Jedoch gibt es ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Ob Baumarkt oder andere Einkaufsläden – wir erklären dir, welche Verkehrsregeln nun auf den Parkplätzen gelten.
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Wie kam es zu dem Urteil?
Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich nur aufgrund eines Unfalls mit den Verkehrsregeln auf Supermarkt-Parkplätzen. Bei diesem Vorfall auf einem Parkplatz in Lübeck verwies der von rechts kommende Autofahrer auf die Vorfahrtsregel. Das Gericht entschied aber gegen diesen Fahrer. Die Begründung: Parkplätze seien keine Fahrbahn bzw. Straße und nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen gedacht. Aus diesem Grund gelte die grundlegende Vorfahrtsregel hier nicht.
![Ein ALDI-Parkplatz](https://www.genialetricks.de/wp-content/uploads/sites/5/2023/12/lidl-parkplatz.jpg?w=1024)
Welche Verkehrsregel gilt jetzt auf den Parkplätzen von Lidl, ALDI und Co.?
Laut Aussage des Gerichts gilt die „Recht vor links“-Regelung auf Supermarkt– und Baumarkt-Parkplätzen nicht. Vielmehr sollten sich die Autofahrenden verständigen und durch langsames Fahren Rücksicht aufeinander nehmen. Wenn es dann doch mal kracht, gilt folgende Regel: Der Schnellere zahlt. So auch in dem Präzedenzfall aus Lübeck: Beide Fahrer fuhren schneller als die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit und so wurden die Kosten im Verhältnis 70 zu 30 aufgeteilt.
Ausnahme: Falls durch Verkehrsschilder eine andere Regelung auf dem Supermarkt-Parkplatz angegeben ist, wird diese im Fall eines Unfalls – bei der Entscheidung vor Gerichtn – berücksichtigt.
![Ein Richter klopft mit dem Hammer.](https://www.genialetricks.de/wp-content/uploads/sites/5/2023/12/urteil-parkplatz.jpg?w=1024)
Wusstest du, dass auf Parkplätzen diese Verkehrsregel nicht (mehr) gilt? Gute Fahrt!
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