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Terrassen- und Balkongestaltung: Auf diese Pflanzen sollten Mieter verzichten

Es ist Zeit, den Balkon und die Terrasse zu gestalten und zu bepflanzen. Mietern sind dabei jedoch Grenzen gesetzt. Lies hier, worauf du achten musst.

Balkon bepflanzen: Was ist erlaubt?
© IMAGO / Westend61

Die besten Ideen zur Gartengestaltung gibt es hier. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Der Frühling ist da! Damit ist es höchste Zeit, den Balkon oder die Terrasse zu gestalten, zu bepflanzen und zu dekorieren. Doch dabei sind Mietern einige Grenzen gesetzt. Ein Gemüsebeet anlegen, Rankgitter montieren, bestimmte Pflanzen oder kleine Bäume pflanzen – hier erfährst du, was auf dem Balkon und auf der Terrasse erlaubt bzw. verboten ist.

Als Mieter bist du bei der Gestaltung von Balkon und Terrasse etwas eingeschränkt. Laut Aussage des Deutschen Mieterbunds darfst du aber auf jeden Fall ein Gemüsebeet anlegen, Kräuter und Blumen aussäen, einen Komposthaufen bauen und sogar kleine Sträucher oder Bäume anpflanzen. Dabei solltest du dich allerdings an gewisse Regeln und Vorschriften halten.

Terrasse und Balkon bepflanzen: Was ist erlaubt?

Auf Balkon und Terrasse gilt: Die Fassade des Hauses darf nicht beschädigt werden. Darauf solltest du unbedingt achten, wenn du z.B. ein Rankgitter montieren willst. Darüber hinaus dürfen Töpfe und Pflanzen deine Nachbarn oder vorbeilaufende Passanten nicht gefährden. Befestige deine Blumenkästen und Pflanzen deshalb immer zuverlässig, damit sie bei starkem Wind nicht vom Balkon oder von der Terrasse herunterstürzen können.

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Herabfallende Blüten oder Blätter musst du hingegen nicht entfernen. Stark wuchernde Pflanzen an der Balkonbrüstung sind wiederum problematisch. Der Mieter muss solche Pflanzen regelmäßig zurückschneiden, wenn diese den Lichteinfluss auf andere Balkone beeinträchtigen, Nachbarn die Sicht versperren oder das Erscheinungsbild des Hauses stören.

Vorsicht bei diesen Pflanzen

Efeu auf dem Balkon. Rankpflanzen sollten Mieter niemals ohne die Genehmigung des Vermieters anpflanzen.
Darf man Efeu auf dem Balkon anpflanzen? Foto: adobe-stock.com – mdyn

Rankpflanzen wie Efeu oder Wilder Wein gelten wegen ihrer Haftwurzeln als problematisch. Pflanze diese niemals ohne die vorherige Genehmigung des Vermieters. Wenn du eine Genehmigung dafür erhalten hast, verwendest du für diese beiden Pflanzen am besten ein Rankgitter, das aber wiederum die Fassade nicht beschädigen darf. Achte außerdem darauf, dass beim Gießen kein Wasser auf den Balkon unter dir hinuntertropft.

Jemand gießt seinen mit Petunien bepflanzten Balkon.
Das musst du beim Blumengießen beachten. Foto: adobe-stock.com – Andrea

Abgesehen von wenigen Einschränkungen haben Mieter bei der Bepflanzung von Balkon und Terrasse eine große Auswahl. Aber Vorsicht – wusstest du, dass einige Pflanzen in Deutschland grundsätzlich verboten sind? Ansonsten kannst du dich im Gartencenter beraten lassen, welche Pflanzen zur Größe und Ausrichtung deiner Terrasse (oder deines Balkons) am besten passen. Hierzu noch einige Tipps:

  • Hängepflanzen bringst du als Mieter besser nur an windgeschützten Orten an.
  • Bei viel Sonne eignen sich Husarenköpfchen, Geranien, Kapkörbchen und Petunien.
  • Bei schattiger Lage empfehlen sich u.a. Elfenspiegel, Fuchsien oder Schneeflockenblumen.

Mit diesen Tipps bist du bei der Bepflanzung von Balkon und Terrasse auf der sicheren Seite. Wenn dir noch die richtige Inspiration zur Gestaltung fehlt, dann helfen dir die hier verlinkten Ideen garantiert weiter.

Quellen: n-tv, t-online
Vorschaubild: ©IMAGO / Westend61
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