Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger werden oft als separate, homogene Gruppen betrachtet. Wie gern wird über „die Radfahrer“ geschimpft, die Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung benutzen, oder „die Autofahrer“, die keine Rücksicht beim Abbiegen nehmen.
Dabei gehören sehr viele Menschen wahrscheinlich zu allen drei Gruppen und wissen sich in allen Situationen zu benehmen. Auffällig – und damit die Feindbilder und Sündenböcke – sind in der Regel nur Einzelne, aber diese Einzelnen werden wahrgenommen und als repräsentativ für ihre Gruppe gehalten.
Gerade beim Radverkehr kommt es aber nicht selten durch pure Unkenntnis der StVO zu Unsicherheiten. Unkenntnis auf allen Seiten! Deshalb wird hier über gültige (und teilweise noch relativ neue) Verkehrsregeln für Radfahrer aufgeklärt, die viele Menschen nicht kennen, aber kennen sollten.
1. Welche Ampel gilt wann?
Sofern vorhanden, gelten für Radler immer Fahrradampeln. Gibt es keine, gilt für den Radverkehr die Autoampel. Wichtig: Fußgängerampeln, die sehr häufig von Radfahrern als Referenz genommen werden, zählen nie, es sei denn, man schiebt das Rad.
2. Ist das Schild „Radfahrer absteigen“ verpflichtend?
Dieses Schild ist nur eine Empfehlung, kein Gebotszeichen. Man darf auf dem Rad bleiben, wenn es die Situation erlaubt.
3. Muss man den Radweg benutzen?
Nicht zwangsläufig. Sofern ein Radweg nicht beschildert ist, darf man auch auf der Fahrbahn radeln. Gibt es aber eines der runden, blauen Schilder, ist die Radwegbenutzung verpflichtend. Bei den Schildern ist zu beachten:
- Nur Fahrrad abgebildet: Hier darf nur Rad gefahren werden.
- Radfahrer und Fußgänger nebeneinander abgebildet: Dieser Weg ist in Rad- und Fußweg getrennt.
- Fußgänger oben, Radfahrer unten abgebildet: Hier haben Fußgänger Vorrang, Radfahrer sind zur Rücksicht verpflichtet (siehe auch Punkt 5).
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4. Darf ich beim Radfahren Musik hören?
Ja, aber nur wenn die Musik nicht zu laut ist. Warnrufe, Martinshörner und die Klingeln anderer Radfahrer muss man hören können. Generell empfiehlt es sich, beim Radfahren auf Kopfhörer zu verzichten. Schließlich ist das Gehör enorm wichtig, um die Umwelt und den Verkehr auch außerhalb des Blickfeldes einzuschätzen.
5. Wann darf ich auf dem Fußweg fahren?
Grundsätzlich haben Radfahrer auf dem Gehweg nichts zu suchen, aber es gibt Ausnahmen. Gibt es eine „Radfahrer frei“-Beschilderung, ist das Fahren auf dem Fußweg gestattet – in Schrittgeschwindigkeit. Dabei haben Fußgänger aber Vorrang und dürfen nicht gestört oder behindert werden und man darf auch niemanden wegklingeln. Eine weitere Ausnahme wird im folgenden Punkt erläutert.
6. Wie ist es mit Kindern auf dem Gehweg?
Kinder bis 8 Jahre müssen auf dem Gehweg oder einem baulich von der Straße getrennten Radweg fahren – sie dürfen nicht auf die Fahrbahn und nicht auf dort aufgemalte Radwege oder Schutzstreifen! Bis zu diesem Alter dürfen sie auf dem Gehweg außerdem von einem Erwachsenen begleitet werden.
Zwischen 8 und 10 Jahren können Kinder alle Wege benutzen (Gehweg, Radweg, Schutzstreifen, Fahrbahn), danach gelten für sie die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
7. Dürfen Autos aufgemalte Radwege befahren?
Das kommt auf die Art des Weges an. Ist ein Radweg auf der Fahrbahn mit einer durchgehenden Linie abgetrennt, dürfen Autos diese nicht überfahren.
Ist die Linie gestrichelt, handelt es sich um den oben erwähnten Schutzstreifen. Diesen dürfen Autos unter Umständen benutzen, aber lediglich, um größeren Fahrzeugen kurz auszuweichen. Auf beiden Wegarten darf nicht geparkt oder gehalten werden.
8. Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
Ja, dürfen sie, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Auch hier gibt es Sonderregeln: Auf Fahrradstraßen dürfen sie immer nebeneinander fahren, dort haben Radler Vorrang vor allem. Und auch im „geschlossenen Verband“ ist das Nebeneinanderfahren gestattet und Autofahrer dürfen nur überholen, wenn der Platz ausreicht. Geschlossene Verbände sind Gruppen ab 16 Personen.
9. Ist Radfahren auf dem Zebrastreifen erlaubt?
Es ist erlaubt, aber dann haben andere Fahrzeuge Vorrang, also so, als wäre kein Zebrastreifen da. Wenn man vom Rad absteigt und schiebt, gelten aber natürlich die gleichen Regeln wie für Fußgänger.
10. Darf man in Einbahnstraßen in beide Richtungen fahren?
Je nachdem. Immer mehr Einbahnstraßen sind für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben. Das erkennt man an der entsprechenden Beschilderung – sowohl am Einbahnstraßenschild als auch am „Durchfahrt verboten“-Schild am Ende der Straße.
11. Wann darf man einen Radweg in Gegenrichtung benutzen?
Immer nur dann, wenn in der Gegenrichtung ein „Radfahrer frei“- oder ein blaues Radwegeschild angebracht ist. In letzterem Fall ist die Benutzung sogar verpflichtend.
Grundsätzlich gilt im Verkehr: Rücksichtnahme ist oberstes Gebot! Man sollte aber auch seine Rechte und Pflichten kennen. Viele weitere nützliche Hinweise gibt es auf der Internetseite des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Noch mehr nützliche Informationen rund um Fahrrad und Verkehr bekommst du hier:
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Quelle: adfc
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