Veröffentlicht inAlltagsfragen, Ziergarten

Besteht eine Meldepflicht für Buchsbaumzünsler? Das musst du jetzt wissen

Ein gefräßiger Schädling ist auf dem Vormarsch und frisst ganze Buchsbäume kahl. Besteht für den Buchsbaumzünsler eine Meldepflicht?

Ein Buchsbaumzünsler in einem Buchsbaum. Besteht eine Meldepflicht für den Schädling?
© IMAGO / Gottfried Czepluch

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Ein gefräßiger Schädling ist in deutschen Gärten auf dem Vormarsch und frisst ganze Bäume, Hecken und Büsche kahl: Die Rede ist vom Buchsbaumzünsler. Mittlerweile haben sich zwar einige Methoden etabliert, um den Schädling zu bekämpfen. Doch gibt es für den Buchsbaumzünsler eigentlich eine Meldepflicht? Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

Seit 2006 breitet sich der Buchsbaumzünsler, der als invasive Art gilt, auch in deutschen Gärten immer weiter aus. Der sattgrüne Buchsbaum, welcher sich bei Gartenbesitzern großer Beliebtheit erfreut, wird durch den Schädling in ein braunes, trauriges Skelett verwandelt. Doch ist der invasive Schädling deshalb meldepflichtig? Dafür gilt es zunächst zu klären, ob der Buchsbaumzünsler giftig ist oder eine Gefahr für Menschen und Tiere darstellt.

Ist der Buchsbaumzünsler giftig?

Die Raupen des Buchsbaumzünslers sind von Natur aus nicht giftig. Da sie sich allerdings von den giftigen Blättern des Buchsbaums ernähren, speichern sie auch selbst das Gift. Trage deshalb nach Möglichkeit immer Gartenhandschuhe, wenn du die Tiere berührst, um sie aus deinem Buchsbaum zu entfernen. Selbst ein kurzer Hautkontakt könnte sonst einen leichten Hautausschlag auslösen. Eigentlich logisch, aber dennoch erwähnenswert: Die Raupen sind nicht zum Verzehr geeignet. Kleine Kinder sollten deshalb nicht unbeaufsichtigt in der Nähe eines befallenen Buchsbaums spielen.

Buchsbaumzünsler auf der Hand.
Direkten Hautkontakt sollte man vermeiden, dennoch ist der Buchsbaumzünsler für Menschen und Tiere ungefährlich. Foto: IMAGO / Countrypixel

Buchsbaumzünsler: Besteht eine Meldepflicht?

Schädlinge sind nur meldepflichtig, wenn sie eine ernsthafte Gefahr für Mensch oder Tier darstellen. Beim gefräßigen Buchsbaumschädling ist das allerdings nicht der Fall – er macht sich schließlich „nur“ an deinen Pflanzen zu schaffen. Deshalb besteht für den Buchsbaumzünsler keine Meldepflicht. Allerdings ist es sinnvoll, bei einem Befall auch die umliegenden Nachbarn zu informieren. So können sie sich entsprechend vorbereiten, dem Schädling vorbeugen und sämtliche Bäume z. B. mit Pflanzenschutznetzen schützen.


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Meldepflicht hin oder her – als Gartenbesitzer kontrollierst du deine Buchsbäume zwischen März und Oktober besser regelmäßig auf einen Schädlingsbefall. Auch im geschützten inneren Bereich des Busches könnten sich einige Raupen versteckt haben. Zudem deuten fleckige, abgefressene Blätter, abgestorbene Triebe und weiße Gespinste auf einen Befall hin. Je früher du diesen erkennst und entsprechend bekämpfst, desto höher sind die Überlebenschancen für deinen geliebten Buchsbaum!

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Quelle: t-online