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Fotoverbot: Beachte diese Regeln an verschiedenen Orten

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Im Urlaub ein paar schöne Fotos zu schießen, ist für viele ganz normal. Dass allerdings auch so ein Schnappschuss schnell zu einem Problem werden kann, wissen die wenigsten. Wir klären dich darüber auf, wann und wo du Fotos auf deinen Reisen machen darfst und wann du das Handy oder den Fotoapparat lieber in der Tasche lassen solltest.

Allgemeines

Regelungen zu Fotografien und Videomaterial sind in Deutschland im Kunsturhebergesetz festgeschrieben. Es schützt Persönlichkeits- und Urheberrechte der abgebildeten Personen und das „Kunstwerk“ an sich. Außerdem gibt es das sogenannte Hausrecht. Dieses greift an nicht öffentlichen Orten wie Kinos und Geschäften. Aber wie ist es auf deinen Reisen?

Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG)

In Deutschland gilt die sogenannte „Panoramafreiheit“. Das bedeutet, dass man Gebäude von außen ohne Genehmigung fotografieren darf – vorausgesetzt, es handelt sich um einen Schnappschuss. Dieser wird im Gesetz so definiert: „… wenn keine Hilfsmittel wie ein sehr hohes Stativ, eine Leiter oder Ähnliches zur Entstehung des Bildes verwendet wurde.“ Außerdem muss das Bild an einem frei zugänglichen, öffentlichen Platz gemacht worden sein.

Drohnenaufnahmen sind ohne Einverständnis erlaubt, wenn das Bild- oder Videomaterial Dinge zeigt, die theoretisch auch ohne Drohne frei zugänglich bzw. sichtbar sind. Nicht zugängliche Innenhöfe von Gebäuden sind beispielsweise verboten.

©EdNurg/Adobe-Stock.com Credit: EdNurg/Adobe-Stock.com

Das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunsturhG)

Generell gilt, dass jeder Mensch das Recht an jeder Art von Bildmaterial hat, das von ihm erstellt wird. Es ist jedoch per se nicht verboten, etwa auf Reisen an einer Touristenattraktion für private Zwecke ein Bild aufzunehmen, auf dem zufällig auch andere Menschen zu sehen sind. Erst wenn man das Bild – auch auf Instagram und Co. – veröffentlichen möchte, muss die Genehmigung aller erkennbaren Personen eingeholt werden.

In privaten Bereichen wie dem Schlafzimmer oder dem Badezimmer ist schon die Aufnahme anderer Personen strafbar, da sie als besonders geschützte Räume gelten. Kinder darf man generell nicht ohne das Einverständnis der Eltern fotografieren. Ab dem Alter von 7 Jahren können die Kinder gemeinsam mit den Eltern entscheiden, ob sie fotografiert werden möchten.

Irrglaube: Dass man Bilder mit mehr als 10 Personen auch ohne Einwilligung veröffentlichen darf, ist ein Mythos. Einzige Ausnahme sind Großveranstaltungen wie Konzerte: Dort muss man damit rechnen, dass (Presse-)Fotos angefertigt werden. In dem Fall kann man im Nachhinein keine Unterlassungsklage einreichen.

Die Strafe bei einem Verstoß kann übrigens von einer Abmahnung bis zu einem Jahr Freiheitsentzug reichen. Daher sollte man in den folgenden 5 Situation auf Reisen genau abwägen, ob man die Kamera zückt:

1. Die Fassade von Gebäuden auf Reisen

©hanohiki/Adobe-Stock.com Credit: hanohiki/Adobe-Stock.com

In anderen Ländern gilt die „Panoramafreiheit“ unter Umständen nicht. Selbst wenn ein Regierungsgebäude oder Ähnliches nur im Hintergrund zu sehen ist, kann eine Strafe drohen. Daher sollte man sich vor seinem Urlaub immer über die dortigen Gesetze informieren und vor Ort auf Hinweisschilder achten. Beispielsweise werden in Abu Dhabi immer wieder ahnungslose Touristen auf ihren Reisen verhaftet, weil sie den Präsidentenpalast ablichten.

2. Die Innenräume von offiziellen Gebäuden

Museen oder Staatsgebäude haben teilweise sehr unterschiedliche Regeln, wenn es um Fotoaufnahmen geht. Zumeist wird darauf am Anfang des Besuchs hingewiesen. Wenn solch ein Hinweis fehlt, sollte man Fotos auf den Reisen bleiben lassen. Denn Kunstwerke sind urheberrechtlich geschützt und das Fotografieren in Regierungsgebäuden kann theoretisch als Spionage angesehen werden.

Manchmal besteht ein Fotoverbot auch aus Sicherheitsgründen. Zum Beispiel, wenn wertvolle Kunstwerke oder Artefakte durch das helle Blitzlicht beschädigt werden könnten. Daher sollte man solch ein Verbot unbedingt einhalten.

3. Essen in Restaurants

In Zeiten von Instagram und Co. ist es zum Trend geworden, sein Essen per Foto mit seinen Followern zu teilen. Dabei kann es unter Umständen verboten sein, einen Schnappschuss zu machen und diesen im Internet zu teilen. Zum einen, wenn das Restaurant das Fotografieren in seinem Hausrecht explizit verbietet. Zum anderen, wenn das Essen so aufwendig angerichtet ist, dass es als Kunstwerk gilt. Dann muss der Koch oder die Köchin als Rechteinhaber die Veröffentlichung des Fotos vorher genehmigen.

4. Am Flughafen

Während man auf Reisen im öffentlichen Bereich des Flughafens Schnappschüsse machen kann, sollte man die Kamera im Sicherheitsbereich in der Tasche lassen. Der Zoll- und der Gepäckbereich sollten ebenfalls nicht fotografiert werden. Man möchte damit verhindern, dass die Bilder im Internet landen und Kriminellen einen Einblick in das Sicherheitssystem geben. Im Flugzeug selbst gilt das Hausrecht der jeweiligen Fluggesellschaft – Fotografieren ist also grundsätzlich nicht verboten, solange man die Persönlichkeitsrechte der anderen Passagiere nicht verletzt.

5. Supermarkt

©JulienRousset/Adobe-Stock.com Credit: JulienRousset/Adobe-Stock.com

Ein Supermarkt ist zwar für jeden zugänglich, er gilt jedoch nicht als öffentlicher Raum. In vielen Geschäften greift daher das Hausrecht und Supermärkte können Fotoaufnahmen durch Kunden verbieten oder bereits erstellte Fotos wieder löschen lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Hausregeln oder Verbotsschilder für die Käufer gut sichtbar sind.

Extra-Tipp auf Reisen

Wusstest du, dass Bilder vom Eiffelturm bei Nacht urheberrechtlich geschützt sind? Auch wenn du einen privaten Social-Media-Account hast, bist du dazu verpflichtet, beim Posten „Copyright Tour Eiffel – illuminations Pierre Bideau“ als Quelle anzugeben. Geschützt ist nämlich die einzigartige Beleuchtung des Turms. Wer mit den Aufnahmen Geld verdienen möchte, muss vorher die Nutzungsrechte bei der Stadt Paris erwerben.

Unklar ist natürlich, inwiefern die Verstöße im Einzelfall geahndet werden. Im Fall der Essenskunstwerke muss man sicherlich keine Strafe erwarten. Aber Verbote haben in den allermeisten Fällen einen Sinn, sodass man sie respektieren und auf das Bild verzichten sollte. Am schönsten ist es doch sowieso, die Schönheit des Moments direkt zu erleben.

Achtung: Was in Deutschland gilt, kann auf Reisen in anderen Ländern ganz anders sein. Also sollte man sich vor jeder Reise über die jeweiligen Gesetze des Ziellandes informieren. 

Quellen: wunderweib, versichertedrohne, aufrecht, urlaubsgurumedienrecht-urheberrecht
Vorschaubild: ©EdNurg/Adobe-Stock.com