Der Sommer gibt uns ein Gefühl von Freiheit. Kein Wunder, man möchte schließlich die meiste Zeit an der frischen Luft verbringen, grillen und den Anblick der blühenden Pflanzen genießen. Doch wusstest du, dass es einige Dinge gibt, die fast jeder macht, die aber im Sommer verboten sind? Wir verraten dir, was es ist.
Baden in freien Gewässern
Wusstest du, dass du nicht überall einfach in ein Gewässer gehen und dort schwimmen darfst? Ignorierst du beispielsweise ein Verbotsschild, kann es dich bis zu 5.000 Euro Strafe kosten. Diese Schilder haben mehrere Gründe: Zum einen sind einige Gewässer wie Flüsse und Teiche schlicht zu gefährlich für den Menschen. Beispielsweise können sie durch Algen oder chemische Stoffe verschmutzt sein oder über gefährliche Strömungen verfügen. Der letzte Grund kann simpel der Naturschutz sein, wenn dort beispielsweise bedrohte Arten leben oder Tiere besonderen Schutz zum Nisten benötigen.

Wild-Campen und -Grillen kann teuer werden
Was beispielsweise in Ländern wie Schweden oder dem UK erlaubt ist, solltest du in Deutschland vermeiden: Wild-Campen. Wie hoch die Strafe für das Aufstellen des Zeltes ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, wie der Bußgeldkatalog zeigt. Das gilt auch für Grillen auf freier Fläche. Das ist in Deutschland nur an ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Hier starten die Bußgelder bei 100 Euro pro Verstoß.
Grund für beide Verbote: Es soll Umweltverschmutzung durch Müll vermieden werden. Außerdem sollen in der Natur lebende Tiere nachts geschont werden.
Wildblumen pflücken: Bußgeld droht
Auch wenn sie schön aussehen, solltest du hübsche Pflanzen in der Natur nicht pflücken. Laut §39 des Naturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten „wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten.“ Ein vernünftiger Grund ist nicht, weil sie schön aussehen, sondern eher so etwas wie Hunger. So darf man nämlich wilde Beeren oder Bärlauch zum Genuss pflücken.
Hecke schneiden: Verbot ab März
Laut Naturschutzgesetz darfst du zwischen März und September deine Hecke nicht zurückschneiden. Der Grund: Zwischen März und September nisten Vögel und andere Tiere in den Hecken. Ein Pflegeschnitt ist natürlich erlaubt, untersuche vorher aber unbedingt das Gehölz und prüfe, ob sich darin Tiere befinden.
Wespen töten ist streng verboten
Sie tauchen auf, wenn es beim Gartenfest gerade lustig wird: Wespen. Paradoxerweise darf man Wespenfallen kaufen, aber nicht einsetzen. Der Grund: Die meisten Arten, auch die gemeine und deutsche Wespe, stehen unter Artenschutz. Das gilt auch für Wespennester. Hier muss der lokale Naturschutzbund entscheiden, ob Gefahr von dem Nest ausgeht. Erst dann darf es von einem Profi entfernt werden. Zum Glück kann man Wespen mit einfachen Methoden vertreiben.