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Verbraucherschutz: „Bitte leere Eisdose nicht wiederverwenden“

Leere Eisdosen oder Joghurtbecher werden gern zum Aufbewahren, Einfrieren und Auftauen von Essensresten verwendet. Die Verbraucherzentralen warnen jedoch vor gesundheitlichen Risiken.

Leere Eisdose auf einem Tisch.
© Media Partisans/FUNKE Digital

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Die Party war schön und vom leckeren Chili con carne ist sogar noch etwas übrig geblieben. „Kein Problem“, flötet es da aus der Küche, „ich gebe euch einfach etwas in einer Plastikdose mit!“ Ein guter Gastgeber – so scheint es – hat genau für solche Gelegenheiten immer ein paar leere Eisdosen, Joghurtbecher oder sonstige Einwegverpackungen parat. Dann vermeidet man auch die ewige Sorge, ob die Tupperware auch wieder zu ihrem Besitzer zurückfindet.

Doch die Verbraucherzentralen Bayern und Nordrhein-Westfalen warnen: Essensreste sollten lieber nicht in leeren Einweg-Behältnissen aufbewahrt werden. Eisdosen, Joghurtbecher & Co. seien nicht für die Weiterverwendung geeignet – weder zum Einfrieren noch zum Aufwärmen in der Mikrowelle, nicht einmal für die Lagerung. Aber warum? 

Leere Eisdosen nicht wiederverwenden

„Einwegverpackungen sind für das spezielle Lebensmittel und den einmaligen Gebrauch gedacht“, stellt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klar. Das heißt, dass die Verpackung zwar auf ihren jeweiligen Gebrauch getestet wurde, damit die gesetzlichen Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit diesbezüglich eingehalten werden – für alles, was darüber hinausgeht, besteht jedoch grundsätzlich ein gesundheitliches Risiko.

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Mittlerweile haben sich die Menschen vollkommen daran gewöhnt, dass ihr Essen in Plastik verpackt ist und in Plastikbehältern gelagert wird. Unproblematisch ist die Kombination von Lebensmitteln und Plastik deshalb aber noch lange nicht. Denn Plastik ist nicht gleich Plastik und auch Lebensmittel haben unterschiedliche Eigenschaften, die jeweils anders auf das verwendete Verpackungsmaterial reagieren. Die Verbraucherzentrale macht das am Beispiel der Eisdose deutlich:

„Wenn die Dose zum Verkauf von fettfreien Sorbets bestimmt ist, kann es sein, dass bei fettigen oder heißen Lebensmitteln die gesetzlichen Grenzwerte für den Übergang von Chemikalien nicht eingehalten werden. Also sollte man in die Sorbetpackung keinesfalls die fettige, heiße Suppe zum Abkühlen und Einfrieren einfüllen und diese nicht zum Auftauen in die Mikrowelle stellen.“ 

Leere Eisdose wiederverwenden?
Foto: Media Partisans/FUNKE Digital

Unterschätzte Belastungen

Durch das Wiederverwenden der Eisdose können sich gesundheitlich bedenkliche Stoffe aus dem Plastik lösen und über das Essen in den Organismus übergehen. Da einige Chemikalien im Plastik fettlöslich sein können, ist es nicht empfehlenswert, ölige und fetthaltige Speisen in eine Verpackung zu füllen, die bspw. für Sorbet auf Wasserbasis gedacht war. Das Erwärmen und Einfrieren stellt eine zusätzliche Belastung des Materials dar, durch die der Kunststoff angegriffen wird. Nicht zuletzt sind Einwegverpackungen – anders als Tupperware & Co. – nicht so konstruiert, dass sie ein wiederholtes Abspülen oder gar einen Gang in der Spülmaschine schadlos überstehen.

Aus diesem Grund meldet die Verbraucherzentrale: „Selbst um Lebensmittel wie Kuchen oder Früchte einzufrieren, empfehlen wir, aus Vorsorgegründen eine Weiterverwendung zu vermeiden, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Chemikalienübergangs deutlich geringer ist als bei heißer, fettiger Suppe.“ Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Lebensmittel einfrieren.
Foto: stock.adobe.com – PhotoSG

Langzeitschäden nicht ausgeschlossen

Nun wird so mancher einwenden, dass viele das schon immer so machen – ganz nach dem Motto: „Gestorben ist daran noch keiner.“ Das Problem ist jedoch, dass man die gesundheitlichen Folgen von Mikroplastik und Chemikalien, die über Einwegverpackungen in den Körper gelangen, schwer abschätzen kann. Hier kommt es sicherlich auf die Menge, die genetische Veranlagung sowie auf weitere Begleitfaktoren an. Doch schließen Mediziner Langzeitschäden wie ein erhöhtes Krebsrisiko und Stoffwechselkrankheiten nicht aus. 

Die gesetzlichen Regelungen zur Lebensmittelsicherheit bestehen nicht ohne Grund. Wer von den Herstellern erwartet, dass diese eingehalten werden, sollte sich auch im Privaten daran orientieren – seiner eigenen Gesundheit zuliebe.

Übrigens: Auch mit Tupperware und anderen Kunststoffbehältern, die extra für die Mehrfachverwendung konstruiert sind, sollte man sorgsam umgehen. So darf man sie in der Mikrowelle weder zu stark erhitzen, noch zu heiß in der Spülmaschine waschen. Diese und weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Plastik in der Küche erfährst du in diesem Artikel. 

Quellen: verbraucherzentrale.nrwwunderweib
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