An den letzten Tagen vor den Sommerferien wird in den meisten Schulen kein großes Lernprogramm mehr aufgefahren. Es finden stattdessen Projekt- oder Wandertage sowie Abschlussfeiern statt und der Klassenraum wird aufgeräumt. Die Zeugnisse sind längst geschrieben, die Schulmaterialien weggeräumt. Da macht es doch nichts, den Nachwuchs ein paar Tage vor den Sommerferien aus der Schule zu holen, oder? Wer bei früheren Urlaubsbuchungen Geld sparen möchte, kann dies später bereuen! Erfahre, welche Strafen den Schulschwänzern und ihren Eltern drohen können.
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Darum fehlen Schulkinder kurz vor den Sommerferien

Die Sommerferien sind zum Greifen nahe! Einige Bundesländer haben ihre Schüler bereits in die Ferien geschickt und innerhalb der nächsten Wochen werden dann auch die anderen Bundesländer nachziehen. Immer wieder gibt es Eltern, die ihre Kinder einige Tage vor dem offiziellen Ferienbeginn bereits aus der Schule nehmen. Denn mit dem Ferienstart schießen auch die Preise für Flüge und Unterkünfte in die Höhe. Das findest du ungerecht? Das ist es auf jeden Fall! Doch leider berechtigt diese Ungerechtigkeit noch lange nicht zum Schulschwänzen.
Wer Schulkinder hat, weiß, dass mit dem Ferienbeginn auch die Reisewelle Fahrt aufnimmt. Die Autobahnen sind brechend voll, die Flughäfen platzen aus allen Nähten und alles wird von einem Tag auf den anderen teurer. Es gibt wohl nur wenige Eltern, die noch nicht daran gedacht haben, den Ferienbeginn etwas nach vorne zu ziehen. Den Nachwuchs für die letzten Tage krankmelden – Was soll schon groß dabei sein?
Schulschwänzen ist kein Kavaliersdelikt
In Deutschland gilt die Schulpflicht. Wer unentschuldigt fehlt, verstößt gegen das Gesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeld droht. Die Höhe des Bußgeldes legen die Bundesländer individuell fest. Hierbei spielt auch eine Rolle, ob es sich um ein einmaliges Vergehen, oder eine Wiederholungstat handelt.
In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern können schnell 2.500 Euro fällig werden, wenn man beim Frühstart in die Ferien erwischt wird. In den anderen Bundesländern ist es mit 1.000 bis 1.500 Euro etwas günstiger. Jedoch setzen Hamburg, Hessen und das Saarland hier sogar noch einen drauf: Bei wiederholten Verstößen gegen die Schulpflicht ist in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten möglich oder eine Geldstrafe mit bis zu 180 Tagessätzen.
Das Argument, dass vor den Ferien sowieso nichts Wichtiges mehr in der Schule passiert, zählt hierbei übrigens nicht. Pflicht ist nun einmal Pflicht und das müssen auch die Schulkinder bzw. ihre Eltern lernen. Dies gilt nicht nur für den Ferienbeginn, sondern auch für das Verlängern des Urlaubs über das Ferienende hinaus.
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Wenn Eltern ihr Kind einfach krankmelden, um heimlich in den Urlaub zu fliegen, kann das ebenfalls Folgen haben. In so gut wie jeder Schulordnung befindet sich mittlerweile eine Attestpflicht für die letzten Tage vor den Ferien. Diese kann von der Schule eingefordert werden. Ist dein Kind wirklich erkrankt, bekommst du vom Arzt jedoch unproblematisch die notwendige Bescheinigung.
Ehrlich währt am längsten
Es gibt natürlich auch wichtige Gründe, die ein vorzeitiges Antreten der Ferien unumgänglich machen. Die Reise zu einer Beerdigung oder einer Hochzeit im Ausland beispielsweise. Eine günstigere Urlaubsreise wird hingegen kaum als triftiger Grund anerkannt werden.
Am besten ist, du spielst mit offenen Karten und wendest dich an die Lehrkraft oder die Schulleitung. Erläutere deine Gründe, warum du dein Kind vorzeitig aus der Schule nehmen möchtest und vielleicht hast du mit deinem Antrag auf Schulbefreiung ja Glück, sofern es sich nicht um wiederholende Ausnahmeregelungen handelt.
Es lohnt auch immer, in benachbarten Bundesländern nach günstigeren Flügen zu schauen, wenn dort noch keine Ferien sind. Hier muss man natürlich abwägen, ob der Weg zu dem weiter entfernten Flughafen sowie die anfallenden Parkgebühren die günstigeren Flugtickets nicht wieder wettmachen.
Quelle: eltern.de