Starke Regenfälle können verheerende Folgen haben: undichte Dächer, feuchte Wände oder überflutete Keller. Neben den materiellen Schäden entsteht dabei auch eine Menge Ärger. Doch wer übernimmt eigentlich die Kosten, wenn es zu einem Schaden durch Regenwasser kommt? Greift in solchen Fällen die Versicherung und wenn ja, welche?
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Hauseigentümer fühlen sich oft unsicher, wenn es um Schäden durch Regen geht. Doch keine Sorge – wir erklären dir, wann die Gebäudeversicherung für Regenwasserschäden aufkommt und wann eine Elementarversicherung erforderlich ist.
Gebäude- oder Elementarversicherung?
Hauseigentümer sollten eine Gebäudeversicherung haben, welche jedoch nicht immer Regenwasserschäden abdeckt. Es kann eine zusätzliche Elementarversicherung erforderlich sein. Die gängige Gebäudeversicherung greift für Schäden, die durch:
- Feuer und Blitzschlag,
- Leitungswasser,
- Sturm oder
- Hagel entstanden sind.
Für folgende Wettereignisse und daraus entstehende Schäden brauchst du allerdings eine Elementarversicherung:
- Starkregen
- Überschwemmung
- Hochwasser
- Erdrutsch
- Erdsenkung
- Schneedruck
- Lawinen
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
Es ist keine Seltenheit, dass nach einem Sturm mal Regenwasser ins Haus dringt. Die entscheidende Frage lautet in diesem Fall: Kommt das Wasser von unten oder von oben?
Welche Versicherung ist für Regenwasser zuständig?
Ein Sturm kann Dachschäden verursachen, durch die Regen ins Haus eindringt. Hier spricht man von Folgeschäden, die die Gebäudeversicherung abdeckt. Wenn jedoch Regen ohne Sturm ins Haus gelangt, werden die Kosten, die aufgrund von baulichen Mängeln oder Sanierungsdefiziten entstehen, nicht von der Gebäudeversicherung übernommen.
Kommt das Wasser nicht von oben, sondern als Folge von Starkregen in Form von Hochwasser, übernimmt hier die Elementarversicherung!
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Ausnahme: Wenn das Wasser über Kellertreppen oder Lichtschächte eindringt – ein Zeichen für bauliche Mängel – übernimmt die Elementarversicherung keine Schäden. Hier hätten vorbeugende bauliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Regenwasser, das sich auf Dächern ansammelt, gilt übrigens nicht als Überschwemmung – selbst nach Starkregen. Bei verstopften Dachrinnen und Fallrohren gibt es keine Leistung von der Versicherung, da hier deine Mitschuld vorliegt!
Bezahlt die Versicherung die Entfernung von umgestürzten Bäumen?
Eine Zusatzvereinbarung in der Gebäudeversicherung kann die Kosten für die Beseitigung von umgestürzten Bäumen abdecken. Allerdings wird die Versicherung keine Leistung erbringen, wenn der Baum bereits vor dem Sturm abgestorben war oder der Wind nicht mindestens eine Stärke von 8 erreicht hat.
Bist du gut für den nächsten Sturm abgesichert?
Quelle: praxistipp
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