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Testament schreiben: So formulierst du deinen letzten Willen

Wenn kein Testament vorliegt, wird das Vermögen im Todesfall nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Das kann zu Streit in der Familie führen. Erfahre hier, wie du ein Testament richtig schreibst.

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Wer kein Testament hinterlässt, ruft eventuell nach seinem Tod eine Menge Ärger und Streit in der Familie hervor. Um das zu verhindern, sollte jeder seinen letzten Willen schriftlich festhalten. Wenn du ein Testament schreibst, solltest du allerdings über einige Punkte aus dem Erbrecht Bescheid wissen.

Wenn kein Testament vorliegt, wird das Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Doch das ist nicht immer im Interesse des Vererbenden (auch „Erblasser“ genannt). Wer ein Testament verfasst, kann sein Vermögen anders aufteilen, als es das Gesetz regelt. Ein Testament ist vor allem dann wichtig, wenn ein nichtehelicher Partner oder eine nicht blutsverwandte Person erben soll. Beim Verfassen des letzten Willens gilt es allerdings einige wichtige Dinge zu beachten, damit das Dokument am Ende auch rechtsgültig ist. Einen Überblick mit den wichtigsten Punkten findest du hier.

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Wie ist die gesetzliche Erbfolge geregelt?

Die gesetzliche Erbfolge regelt, dass das Vermögen nur an Erben geht, die derselben Ordnung angehören. Hier unterscheidet man wie folgt:

  • Erste Ordnung: Kinder und Enkelkinder
  • Zweite Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
  • Dritte Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen
  • Vierte Ordnung: Urgroßeltern und deren Nachkommen

Gibt es einen Erben erster Ordnung, gehen die Erben der zweiten, dritten und vierten Ordnung leer aus. Neben den Verwandten erbt immer der Ehepartner des Verstorbenen. Hinterlässt der Verstorbene z.B. einen Ehepartner und Kinder, bekommt der Gatte oder die Gattin die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte teilen sich die Kinder.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Erbfolge und konkrete Fallbeispiele findest du hier.

Was kann man in einem Testament regeln?

Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Der Verfasser kann hier nämlich festlegen, wer das Erbe antreten soll. Wenn mehrere Personen erben, sollte das Vermögen nach Quoten aufgeteilt werden. Wer ein Testament schreibt, kann außerdem einzelne Dinge bestimmten Personen hinterlassen, z.B. ein Auto, Schmuck oder andere Wertgegenstände. Juristisch gesehen, handelt es sich in diesem Fall nicht um ein Erbe, sondern um ein Vermächtnis. Die Erben müssen die entsprechenden Gegenstände dann herausgeben.

Um die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen, musst du ein Testament schreiben: So formulierst du deinen letzten Willen
©Pixabay/geralt Foto: �Pixabay/geralt

Der Pflichtanteil

Wer nach der gesetzlichen Erbfolge Anspruch auf das Vermögen hat und im Testament nicht bedacht wird, bekommt den sogenannten Pflichtanteil. Das ist die Hälfte des Vermögens, das man bei gesetzlicher Erbfolge erhalten hätte.

Beispiel: Wenn ein Verstorbener sein Vermögen per Testament an einen wohltätigen Verein vererbt, steht dem Ehepartner trotzdem die Hälfte des Erbes zu. Hinterlässt der Verstorbene auch Kinder, bekommt der Ehepartner ein Viertel des Erbes. Die Kinder teilen sich in diesem Fall das letzte Viertel.

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Anspruch auf einen Pflichtanteil haben übrigens nur die nächsten Angehörigen. Das sind Kinder, Ehepartner und Eltern. Enkel und Urenkel haben nur dann einen Pflichtanteilsanspruch, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind und ihre Eltern nicht mehr leben. Geschwister und Großeltern haben übrigens keinen Anspruch auf einen Pflichtanteil. Die Pflichtanteilsansprüche verjähren nach einer Frist von drei Jahren.

Hinweis: Unter ganz besonderen Umständen (z.B., wenn jemand ein schweres Verbrechen begangen hat) können Eltern ihren Kindern auch den Pflichtanteil entziehen. Das muss aber ausdrücklich im Testament angeordnet und begründet werden.

Weitere Informationen und konkrete Fallbeispiele zum Thema „Pflichtanteil“ findest du hier.

Testament schreiben: Das musst du beachten

Wer ein Testament schreiben möchte, muss mindestens 16 Jahre alt und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. Besonders wichtig: Ein Testament muss immer handschriftlich verfasst werden. Besteht das Testament aus mehreren Seiten, solltest du diese nummerieren, einheitlich datieren, unterschreiben und schließlich zusammenheften. Achte außerdem darauf, dass das Dokument die Überschrift „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ trägt, damit der Zweck des Schreibens eindeutig ist. Detaillierte Tipps zum Schreiben des Testaments liefert die Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums für Justiz.

Um die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen, musst du ein Testament schreiben. So formulierst du deinen letzten Willen.
©Pixabay/annazuc Foto: �Pixabay/annazuc

Wichtige Hinweise: Nichteheliche Partner gehen laut gesetzlicher Erbfolge leer aus. Wenn dein Partner erben soll, muss das im Testament stehen. Außerdem kann niemand in die Zukunft schauen. Es ist nicht auszuschließen, dass der von dir eingesetzte Erbe vor dir verstirbt. Für den Fall der Fälle ist es deshalb ratsam, im Testament einen oder mehrere Ersatzerben festzulegen.

Wird ein Notar benötigt?

Bei einem notariellen Testament gibt der Erblasser seinen letzten Willen mündlich bei einem Notar zu Protokoll. Die Höhe der Notarkosten richtet sich hierbei nach dem Nachlasswert. Soll beispielsweise eine Summe von 100.000 Euro vererbt werden, fallen für ein Einzeltestament zurzeit Gebühren in Höhe von 273 Euro an. Für ein gemeinschaftliches Testament berechnet der Notar die zweifache Gebühr.

Ein notarielles Testament ist sinnvoll, wenn z.B. Immobilien vererbt werden. Für deren Übertragung im Grundbuch ist nämlich entweder ein Erbschein oder eben ein notarielles Testament erforderlich. Erspare deinen Erben das kostenpflichtige und zeitaufwendige Erbscheinverfahren, indem du dein Testament notariell aufsetzen lässt.

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Wo sollte man das Testament aufbewahren?

Am besten ist das Testament beim Nachlassgericht (dem örtlichen Amtsgericht) aufgehoben. Im Todesfall wird es hier schnell gefunden. Für die Aufbewahrung des Testaments wird allerdings eine einmalige Pauschale von 75 Euro fällig.

Alternativ kannst du dein Testament auch zu Hause aufbewahren und bei Bedarf Kopien im Freundeskreis oder in der Familie verteilen. Informiere trotzdem eine oder mehrere Personen darüber, wo sich das Original befindet. Im Todesfall muss jemand das Testament zum Nachlassgericht bringen.

Ein Testament zu schreiben, ist bei all den Stolperfallen gar nicht so einfach. Mit dieser Checkliste kannst du überprüfen, ob du auch wirklich an alles gedacht hast. Lass dich im Zweifelsfall juristisch beraten und kümmere dich vor allem rechtzeitig darum, deinen letzten Willen zu verfassen!

Hier findest du weitere Beiträge, die sich mit den Themen „Tod“ und „Erbrecht“ beschäftigen:

Quelle: ndr
Vorschaubilder: ©Pixabay/annazuc ©Flickr/Mike Babcock