Veröffentlicht inHaus & Garten, Ratgeber

Was du über verbotene Pflanzen in Deutschland wissen musst

Welche Pflanzen sind in Deutschland eigentlich verboten? Um die heimische Artenvielfalt zu erhalten, sollte im Garten auf bestimmte Pflanzenarten verzichtet werden.

Die besten Ideen zur Gartengestaltung gibt es hier. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Die Auswahl an Pflanzenarten und Gestaltungsmöglichkeiten für den Garten ist riesig. Doch Vorsicht: Auch in Deutschland gibt es vereinzelt Pflanzen, deren Anbau im Garten verboten oder nur eingeschränkt möglich ist. Um weder Ärger mit den Behörden noch mit den Nachbarn zu riskieren, solltest du die folgenden Dinge bei der Gartengestaltung beachten.

Beim Stichwort „verbotene Pflanzen“ denkt man unweigerlich an Pflanzen, welche man zur Herstellung von Substanzen verwendet, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Neben Hanfpflanzen und Schlafmohn gibt es aber noch weitere Pflanzen, die man als Hobbygärtner besser nicht in seinem Garten anbauen sollte.

Was nach dem deutschen Gartenrecht aktuell verboten ist und was es mit den sogenannten Neophyten auf sich hat, erfährst du hier:

Nutzhanf anbauen

Der Anbau von Nutzhanf ist lediglich für Unternehmen der Landwirtschaft erlaubt und somit für den Hobbygärtner tabu. Selbst wenn der Anbau erlaubt wurde, gelten zahlreiche Genehmigungs- und Anzeigepflichten sowie weitere Regeln, die beachtet werden müssen. Der unerlaubte Anbau von Nutzhanf kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

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Schlafmohn aussäen

Schlafmohn-Samen sind zwar offiziell erlaubt und im Handel erhältlich, dürfen aber in Deutschland nicht ohne Genehmigung ausgesät werden. Auch wenn eine Genehmigung erteilt wurde, dürfen nur bestimmte Mohnsorten angebaut werden und das auf maximal zehn Quadratmetern der Gartenfläche. Die Genehmigung, die übrigens nur drei Jahre gültig ist, kostet den Hobbygärtner ganze 95 Euro.

©wikipedia/Gemeinfrei Foto: wikipedia/Gemeinfrei

Verbotene Urlaubsmitbringsel

Die Verlockung, sich auf einer Urlaubsreise die ein oder andere Pflanze für den eigenen Garten mitzunehmen, ist groß. Ganz egal, ob es sich um Samen, Stecklinge oder ganze Pflanzen handelt – der Export ist in vielen Ländern, vor allem außerhalb der EU, verboten. Dadurch soll eine weltweite Verbreitung von Pflanzenkrankheiten durch Bakterien, Viren oder Insekten verhindert werden.

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Zählen Neophyten zu den verbotenen Pflanzen?

Naturschützer warnen immer wieder vor den Auswirkungen invasiver Pflanzenarten, speziell vor den sogenannten Neophyten. Hiermit sind Pflanzen aus fremden Ländern gemeint, die sich hierzulande unkontrolliert verbreiten und heimische Pflanzenarten verdrängen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern zählen die Neophyten in Deutschland aktuell noch nicht zu den verbotenen Pflanzen, auch wenn im Umgang mit ihnen einige Dinge beachtet werden müssen. Diesbezüglich gibt es nämlich eine EU-Verordnung, in der alle gebietsfremdem und invasiven Arten aufgelistet sind.

Laut der EU-Verordnung darf man diese Pflanzen nicht vorsätzlich:

  • importieren oder exportieren (außer zur Beseitigung),
  • halten oder züchten,
  • in den Verkehr bringen,
  • verwenden oder tauschen,
  • in die Umwelt freisetzen.

Zu den invasiven Arten zählen unter anderem die folgenden vier Pflanzen:

  • Riesenbärenklau

Da diese Pflanze zu den giftigen Arten zählt, gibt es einen kommunalen Meldeservice. Die zuständige Behörde kümmert sich dann um die fachgerechte Entsorgung.

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  • Drüsiges Springkraut

Das Drüsige Springkraut bildet bis zu 4.000 Samen pro Pflanze, die bis zu sechs Meter weit weggeschleudert werden können. Somit verbreitet sich die Pflanze rasant und unkontrolliert.

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  • Japanischer Staudenknöterich

Diese Pflanze ist nicht giftig, wuchert aber auf nahezu jedem Boden und verdrängt somit andere Pflanzen aus ihrem Lebensraum.

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  • Kanadische Goldrute

Die wuchskräftige Zierpflanze ist meistens auf trockenen oder ungenutzten Flächen zu finden. Zum Beispiel in der Nähe von Bahnstrecken. Manche Sorten produzieren bis zu 19.000 Samen pro Stängel, wodurch die Pflanze in kurzer Zeit große Flächen erobert.

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Neben diesen vier Pflanzen zählen außerdem die Lupine, die Robinie und die Späte Traubenkirsche zu den Neophyten. Wie bei so vielen Dingen und Gesetzen in Deutschland, gibt es aber auch bei den verbotenen Pflanzen regionale Unterschiede, die bei der zuständigen Behörde erfragt werden können.

Wie verhalte ich mich, wenn sich eine solche Pflanze ungewollt im Garten ausbreitet?

Versuche, die ungewollten Pflanzen, auch wenn du sie nicht ausgesät hast, schnellstmöglich zu entfernen und kontaktiere im Zweifelsfall die zuständige Behörde. So ersparst du dir Ärger mit den Nachbarn, da die Neophyten auf die benachbarten Grundstücke übergreifen und andere Pflanzen beeinträchtigen können.

Letztendlich empfiehlt es sich, auch im Sinne der Umwelt, auf bestimmte Pflanzenarten im Garten zu verzichten. Die Auswahl der Pflanzen und Gestaltungsmöglichkeiten ist immer noch riesig und vielleicht gelingt es dir sogar, die heimische Artenvielfalt in deinem Garten zu fördern und zu erhalten.

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Quellen: mein-schoener-garten, myhomebook
Vorschaubilder: ©flickr/Leonora (Ellie) Enking ©Pinterest/dreamstime.com