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Hausverbot im Supermarkt: So schnell kann es auch dich treffen

Ein Hausverbot im Supermarkt droht schneller als gedacht! Erfahre, welche Verhaltensweisen zum lebenslangen Einkaufsverbot führen können.

ein Supermarkt
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Die letzte Maßnahme, die Supermarktinhaber ergreifen können, ist, ein Hausverbot gegenüber einem Kunden auszusprechen. Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass nur notorische Ladendiebe ein Einkaufsverbot für ein bestimmtes Geschäft erhalten. Doch weit gefehlt! Tatsächlich kann es viel schneller passieren, als du denkst – und manchmal reicht schon ein schlechter Tag aus, um dauerhaft aus deinem Lieblingssupermarkt verbannt zu werden. Doch was bedeutet es eigentlich, ein Hausverbot in einem Supermarkt zu erhalten?

Das Hausrecht: Mächtiger als du denkst

Die rechtliche Grundlage für Hausverbote ist das Hausrecht nach Artikel 13 des Grundgesetzes. Das bedeutet: Jeder Ladenbesitzer ist quasi der König seines eigenen kleinen Reiches und kann entscheiden, wer den Supermarkt betreten darf und wer nicht. Was sich wie die Eingangssituation beim coolsten Club der Stadt anhört, ist gar nicht so weit davon entfernt.

an einem Eingang zum Supermarkt hängen Schilder, dass Personen mit Bademantel nicht hineindürfen
Wenn du ein Hausverbot im Supermarkt bekommst, hast du in den meisten Fällen gegen die Hausordnung verstoßen. Credit: IMAGO / Reichwein

Der Türsteher hat meist genaue Angaben vom Clubbesitzer, welche Partygäste willkommen sind, und welche wieder nach Hause gehen müssen. Beim Supermarkt ist es ähnlich, wenn natürlich nicht ganz so streng. Doch die Regeln sind deutlich: Hältst du dich nicht an die Hausordnung, bekommst du ein Hausverbot im Supermarkt.

Aus diesen Gründen darf ein Hausverbot im Supermarkt ausgesprochen werden

Es ist wenig verwunderlich, dass Ladendiebstahl ganz oben auf der Liste der Tätigkeiten steht, die ein Hausverbot zur Folge haben. Doch nicht nur Langfinger müssen ein Einkaufsverbot befürchten. Auch aus den folgenden Gründen kann dir der Zutritt zum Supermarkt verwehrt werden:

  • Du beleidigst, störst und belästigst andere Kunden.
  • Du beschädigst absichtlich Ware oder Interieur.
  • Du verhältst dich den Mitarbeitern gegenüber aggressiv und uneinsichtig.
  • Du störst wiederholt mit deinem Verhalten den Betrieb.
  • Du bringst Ware in den Regalen absichtlich durcheinander.
  • Du diskutierst endlos mit dem Kassenpersonal.

Es gab beispielsweise ein überraschendes Gerichtsurteil aus München, wie t-online berichtet: Eine Frau erhielt ein Hausverbot, weil sie regelmäßig andere Kunden belästigte und Waren im Laden liegen ließ. Ihre Argumentation vor Gericht? Sie sei gesundheitlich auf genau diesen Supermarkt angewiesen! Das Gericht blieb hart – es gäbe schließlich noch andere Läden in der Nähe.

Übrigens: Nicht nur der Filialleiter darf ein Hausverbot für den Supermarkt aussprechen! Grundsätzlich können alle befugten Mitarbeiter ein Hausverbot erteilen – vom Sicherheitsdienst bis hin zur Kassiererin.


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Diese Rechte hast du als Betroffener

Du bist dir keiner Schuld bewusst und wunderst dich, dass du aus deinem Lieblingssupermarkt geworfen wurdest? Wenn ein Hausverbot ausgesprochen wird, solltest du zunächst eine schriftliche Begründung verlangen. Anhand derer kannst du prüfen lassen, ob das Verbot verhältnismäßig ist.

ein Mann schiebt einen leeren Einkaufswagen über die Straße
Credit: IMAGO / Michael Gstettenbauer

Sollte es lediglich diesen einen Supermarkt in deinem Dorf geben und du keine Möglichkeiten haben, in einen weiter entfernten Einkaufsalden zu gelangen, kannst du rechtlich gegen das Hausverbot vorgehen. Auch Diskriminierung ist als Grund zulässig.

Achtung: Ein Hausverbot im Supermarkt gilt theoretisch unbefristet, es kann aber auch zeitlich begrenzt werden. Wechselt beispielsweise der Betreiber des Ladens, erlischt das Verbot automatisch – kann aber sofort neu erteilt werden.

In den allermeisten Fällen wird ein Hausverbot im Supermarkt nicht leichtfertig ausgesprochen, schließlich weist man damit zahlende Kundschaft die Tür. Wenn du das Personal respektvoll behandelst, dich an die Hausordnung hältst und bei Beschwerden sachlich bleibst, musst du nichts befürchten.

Fun Fact zum Schluss

Wusstest du, dass auch in der eigenen Wohnung jederzeit ein Hausverbot ausgesprochen werden kann? Das gilt sogar für Verwandte, Untermieter oder den nervigen Nachbarn – und das ganz ohne Begründung!

Ein Hausverbot im Supermarkt ist kein Kinderspiel und kann den Alltag erheblich erschweren. Zum Glück lässt es sich meist vermeiden. Und falls es doch passiert? In den meisten Städten gibt es zum Glück mehr als einen Supermarkt!

Quelle: t-online.de