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50.000 Euro Bußgeld wegen Bärlauch? Worauf du beim Sammeln achten musst

Ende März beginnt erneut die Bärlauch-Saison. Beim Sammeln musst du aber unbedingt auf einige Dinge achten. Hier erfährst du, wann Gesundheitsgefahr droht und wieso das Sammeln von Bärlauch ein sehr teurer Spaß werden kann.

Wald mit Bärlauch
© IMAGO / Achille Abboud

Spannende Themen und Wissenswertes mit "Aha"-Effekt

Frühlingszeit ist Bärlauch-Zeit. Ob bei einem Waldspaziergang oder im eigenen Garten: Es duftet einfach herrlich. Bärlauch ist mit Schnittlauch, Zwiebel und Knoblauch verwandt – und diese Verwandtschaft schmeckt man: Er ist so etwas wie der frischere, weniger unangenehme Bruder des Knoblauch. Kein Wunder, dass viele Menschen große Lust haben, ihn zu sammeln.

Obwohl Bärlauch vereinzelt schon Anfang oder Mitte März wachsen kann, beginnt seine Hauptsaison erst im April. Anfang Mai fängt er in der Regel an zu blühen, wodurch die saftig-grünen Blätter stark an Aroma verlieren. Und schon ist die Saison wieder vorbei. Gerade wegen dieser kurzen Saisonalität greift der ein oder andere ein wenig zu beherzt auf dem Waldboden zu. Aber das kann teuer werden.

Bärlauch in einem Korb.
Wenn er nicht gerade aus dem eigenen Garten stammt, könnte ein voller Korb schon zu viel des Guten sein. Foto: IMAGO / Blickwinkel

Wie viel Bärlauch darf man mitnehmen?

Generell gilt für den Bärlauch die sogenannte Handstraußregelung – zu finden unter Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie besagt: Von wild lebenden Blumen und Gräsern darfst du in etwa die Menge eines Blumenstraußes pflücken. Auch Beeren, Pilze oder eben Kräuter wie Bärlauch darfst du in dieser geringen Menge sammeln – für den eigenen Bedarf. Wer jedoch darüber liegt oder gar vorhat, Bärlauch aus dem Wald gewerblich zu verkaufen, riskiert eine hohe Strafe.

Wald mit Bärlauch
Ein wunderschöner Wald voll mit Bärlauch – aber wie ausschweifend darf man sich hier bedienen? Foto: IMAGO / Achille Abboud

Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland und dem Ausmaß des Verstoßes. In Nordrhein-Westfalen wird laut Bußgeldkatalog nur ein Entgelt in Höhe von „mindestens 25 Euro fällig“. In Sachsen können indes bis zu 10.000 Euro und in Hamburg bis zu 50.000 Euro „für unerlaubtes Ausreißen oder Ausgraben von wild wachsenden Pflanzen in geschützten Wäldern“ anfallen. Ein harter Preis für scheinbar harmloses Bärlauch-Pflücken. Von daher gilt es unbedingt aufzupassen, dass man generell nicht zu viel und keinesfalls in Naturschutzgebieten sammelt.

Auch anderweitig gilt es, aufzupassen

Neben den rechtlichen Aspekten warnt das Robert Koch-Institut aber auch vor gesundheitlichen Gefahren im Zusammenhang mit dem Sammeln von Bärlauch. So verwechseln viele Menschen die Blätter des Bärlauchs mit den Blättern der für Menschen giftigen Pflanzen Maiglöckchen, Herbstzeitlose oder Aronstab. Diese gefährlichen Doppelgänger wachsen ärgerlicherweise oft in unmittelbarer Nähe des Bärlauchs.

Bärlauch auf dem Waldboden
Bärlauch: Nicht zu verwechseln mit den für Menschen giftigen Maiglöckchen oder der hochgiftigen Herbszeitlose. Foto: IMAGO / Silas Stein

Während Maiglöckchen möglicherweise Übelkeit und Erbrechen auslösen, kann der Verzehr von Herbstzeitlose oder Aronstab tödlich sein.

Und dann besteht auch noch die Gefahr einer Infektion mit dem gefährlichen Fuchsbandwurm. Bärlauch aus dem Wald sollte vor der Weiterverarbeitung also unbedingt gründlich gewaschen werden.

Aus all diesen Gründen solltest du bei einem frühlingshaften Bärlauch-Pflücken also gleich doppelt achtsam sein. Deinem Geldbeutel und vor allem deiner Gesundheit zuliebe.

Quelle: Focus
Vorschaubilder: ©IMAGO / Blickwinkel
, ©IMAGO / Achille Abboud